Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Hauptuntersuchung wann Fällig
Fristgerechte HauptuntersuchungDie Hauptuntersuchung wird aufgrund des ehemaligen Montagemonopols des Technischen Überwachungsvereins oft auch als " TüV " bezeichnet. Umfang und Ablauf der Prüfungen sind in der Fernüberwachungsrichtlinie und in der Mängelbeurteilung der Fahrzeuge exakt definiert. Die Hauptuntersuchung darf nur von staatlich anerkannten Sachverständigen, Inspektoren oder Prüfingenieuren durchgeführt werden.
Das Jahr steht in der Mitte, die obere Ziffer gibt den Fälligkeitsmonat an. Der neue Zeitraum startet mit dem Tag und dem Jahr der Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung können die Preise leicht variieren. Häufig wird auch die Abgasprüfung, kurz AU, im Zuge der Hauptuntersuchung vorgenommen.
Der Abgastest darf jedoch zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung (monatlich) nicht länger als zwei Monaten zurückliegen. Wenn das Zertifikat der absolvierten Emissionsprüfung bei der Hauptuntersuchung vorgewiesen wird, entfallen diese und damit auch die anfallenden Gebühren von ca. 25 EUR. Einzige Hauptuntersuchung ab ca. 65 EUR. TÜV-Beschichtung - ist das zulässig? Eine Verschiebung des Termins für die Hauptuntersuchung ist grundsätzlich nicht zulässig.
Eine Verwarnung (ab 15 Euro) ist jedoch nur geplant, wenn die Frist um mehr als zwei Monaten überschritten wird. Liegt sie zwischen vier und acht Monaten, erhöht sich die Geldbuße auf 25 EUR. Die Inspektionsorganisationen verlangen auch dann eine Vergütung, wenn die Hauptuntersuchung länger als zwei Monaten überschritten wurde und reden dann von einer "erweiterten Hauptuntersuchung", die rund 20 Prozentpunkte teuerer ist als die regelmäßige Prüfung.
Nach Angaben des ADAC konnten jedoch keine zusätzlichen Prüfungen gefunden werden, die einen höheren Arbeitsaufwand und damit erhöhte Aufwendungen rechtfertigten. In der Zwischenzeit entfällt die Zurückdatierung der Aufkleber auf das tatsächlich fällige HU-Datum. In jedem Falle ist der Folgetermin erst nach 24 Monate nach Bestehen der Hauptuntersuchung fällig. Zur Hauptuntersuchung gehört seit 2010 auch die Abgasprüfung (ehemals ASU).