Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Abgasuntersuchung ab wann
Prüfung der Abgasemissionen ab wann2006 wird sie im Zuge der HU unter Krafträdern (auch für) durchgeführt. Zusätzlich wurden unter für alle Fahrzeugtypen die Termine (Zeitabstände) der HU und der Abgasuntersuchung harmonisiert. Nähere Weitere Infos finden Sie auch unter dem Menüpunkt "Neue Vorschriften für Abgasuntersuchungen" oder im Downloadbereich "Termine für Allgemeine und Abgasuntersuchungen" (linke Serviceleiste).
Folgende Fahrzeugtypen sind in der Regel von der AU ausgenommen: - landwirtschaftliche oder forstliche Traktoren (einschließlich einachsiger Traktoren ) und Quad-Bikes, die als landwirtschaftliche oder forstliche Traktoren eingestuft sind,
Informationsportal für die Fahrzeug-Diagnose
Bei Personenkraftwagen mit OBD, d.h. Fahrzeugen mit Erstanmeldung ab dem 01.01.2001 oder Typgenehmigung ab dem 01.01.2000 mit Benzinmotor, muss die On-Board-Diagnose (OBD) seit Januar 2002 auch während der zweijährlichen Abgasuntersuchung (AU) geprüft werden. Der StVZO schreibt in 72 "Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen" vor: 47a Abs. I und Anhang XIa Nr. 3.1.2.2. 2 (Prüfverfahren für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren, mit katalytischem Konverter und gesteuerter Mischungsaufbereitung und mit On-Board-Diagnosesystem) sind längstens ab diesem Zeitpunkt anwendbar.
Ab diesem Zeitpunkt können Fahrzeuge auch nach den Anforderungen des Anhangs XIa Nr. 3.1.2.2. 1 getestet werden. Anhang XIa Nr. 3.1.2.2. 2 spezifiziert: Die EG-Typgenehmigung muss gemäß den Anforderungen der Direktive 70/220/EWG des Rats vom 20. März 1970 über Massnahmen gegen die Luftverschmutzung durch Abgase von Fahrzeugen, geändert durch die Direktive 98/69/EG des Europaparlaments und des Rats vom 13. Oktober 1998 (ABl. EG Nr. L 350 S. 1) über Massnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung durch die Abgase von Motorfahrzeugen sowie zur Abänderung der Direktive 70/220/EWG oder ihrer späteren, im ABl.
Ohne EG-Typgenehmigung muss die Tauglichkeit des OBD-Systems im Sinn der obigen Direktive durch eine vom Kraftfahrt-Bundesamt gemäß Artikel 2 der EG-Typenverordnung anerkannte oder akkreditierte Einrichtung bescheinigt worden sein. Während der Abgasuntersuchung an diesen Fahrzeugen: die Schadstoff-relevanten Komponenten einschließlich der Abgasanlage auf Anwesenheit, Vollzähligkeit, Dichtheit und Beschädigungen; der Tankdeckel und seine Verlustverhinderungseinrichtung oder eine andere vom Kfz-Hersteller installierte und beschriebene Sicherheitseinrichtung; die Motordiagnoseanzeigeleuchte.
des Fehlerspeichers, Drehzahl im Stillstand (min-(hoch)1), Temperatur des Motors (Grad C), Ist-Werte, die eine Aussagen über die Funktionstüchtigkeit des Gerätes ermöglichen, um den Kohlenmonoxid-Gehalt im Abgasstrom bei erhöhter Leerlauftemperatur (mindestens 2500 min-(hoch)1) zu überprüfen. Falls der Produzent keinen Lambdawert angibt, muss als zulässige Werte für Lambda 1+- 3% verwendet werden. Beim CO-Gehalt bei erhöhter Leerlaufleistung gelten 0,3 Vol.
Dies bedeutet im Klartext, daß die MIL-Lampe betriebsbereit sein muß (ein bei eingeschalteter und ausgeschalteter Motorzündung ), der Störungsspeicher darf keine Fehlermeldungen beinhalten, die kontinuierliche und diskontinuierliche OBD-Überwachung muß OK sein (Mode 01 PID 01), die Temperatur des Motors und andere Ist-Werte müssen über die OBD-Schnittstelle abgelesen werden. In keinem Falle darf der Speicher jedoch kurz vor einer AU (Mode 04) geleert werden, da dadurch auch die Resultate der OBD Überwachungstests rückgängig gemacht werden.
Das Ergebnis der OBD-Monitoringtests wird in den nachfolgenden Fahraufträgen nach einem Löschprozess wieder aufgebaut. Nach einem eventuellen Löschprozess also mehrere Fahrtzyklen ausführen, die positiven OBD-Überwachungen überprüfen und erst dann die AU durchlaufen.