Die Hauptuntersuchung hat schon so mancher Beziehung zwischen Auto und Fahrzeughalter ein jähes …
Abgasuntersuchung Ablauf
Prüfung der Abgasemissionen VerfahrenBei Pkw und Reisemobilen bis zu einem zugelassenen Gewicht von 3,5t ist die Abgasuntersuchung alle 24 Monate durchzuführen.
Die Abgasuntersuchung wurde in Deutschland am 02.04.1985 unter dem Begriff "Abgassonderuntersuchung" durchgeführt; sie war zunächst nur für Kraftfahrzeuge mit Ottomotor vorgeschrieben, erst ab 01.12.1993 für Dieselloks. Dabei wurde der Name in "Abgasuntersuchung" geändert. In dieser Studie ging und geht es darum, dem erhöhten Schadstoffausstoß mit steigendem Fahrzeugalter durch die Erprobung aller relevanter Komponenten gegenzusteuern.
Die Abgasuntersuchung wurde im Lauf der Jahre mehrmals durchgeführt und durch diverse Richtlinien erweitert. Wurde die Schadstoffmessung im Abgasstrom zunächst über eine Messsonde im Auspuffrohr der Auspuffanlage durchgeführt, so erfolgt diese bei neuen Fahrzeugmodellen ausschliesslich über die integrierten On-Board-Diagnosesysteme. Die " Emissionsprüfung " (die neue offizielle Bezeichnung) ist seit dem ersten Tag des Jahres 2010 fester Teil jeder Generalinspektion für Fahrzeuge.
So wird das Resultat der Abgasuntersuchung in den HU-Prüfbericht aufgenommen, und der Rundaufkleber auf dem rückwärtigen Kennzeichen, der so genannte TÜV-Aufkleber, gilt auch als Beweis für eine erfolgreiche Prüfung. In der Abgasuntersuchung sind seit dem 01. Januar 2012 verschärfte und den EU-Richtlinien von 2009 und 2010 entsprechende Abgasgrenzwerte (sogenannte Sticker-Werte) vorgeschrieben.
Zu diesem Zweck sind manchmal neue Messinstrumente erforderlich, zum Beispiel zur Ermittlung des so genannten Trübungswerts im Abgasstrom. Bei welchen Fahrzeugen ist die Abgasuntersuchung vorgeschrieben? Bei Pkw und Reisemobilen bis zu einem zugelassenen Gewicht von 3,5 t muss die Abgasuntersuchung alle 24 Monate durchgeführt werden. Ausgenommen ist die Zeit unmittelbar nach der Erstregistrierung, die einen Zeitrahmen von 36 Monate umfasst.
Das bedeutet, dass ein neues Fahrzeug erstmals seit drei Jahren auf Abgasemissionen geprüft werden muss. Nutzfahrzeuge wie Taxen und Leihwagen müssen erstmals nach 24 und dann alle 12 Monate auf ihre Emissionen untersucht werden. Bei Fahrzeugen mit einem zugelassenen Gewicht von mehr als 3,5 t gelten die 12-monatigen Fristen von vornherein. Die folgenden Fahrzeugtypen sind als Ausnahme zu sehen und fallen daher nicht unter die reguläre Anwendung der AU: Fahrzeug mit Benzinmotoren mit einem zugelassenen Gesamtmasse von weniger als 400 kg und weniger als vierrädrig.
Fahrzeuge mit Benzinmotor und einer zulässigen Hoechstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h. Fahrzeuge mit Benzinmotor und Erstanmeldung vor dem ersten Tag vor dem ersten Juli 1969; Fahrzeuge mit Dieselantrieb und einer zulässigen Hoechstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und erstmaliger Zulassung vor dem ersten Januar 1977; Fahrzeuge mit Händler-, Oldtimer- oder Kurzzeit-Kennzeichen.
Der Abgastest ist nicht für alle Fahrzeuge gleich. Das Prüfverfahren ist abhängig davon, ob es sich bei dem betreffenden Gerät um ein geregeltes, ungeregeltes oder katalysatorloses Gerät handelt. 2. Außerdem unterscheiden sich die Abgasuntersuchungsverfahren für Otto- und Dieselmotor sowie die Frage, ob das Auto über ein Borddiagnosesystem verfügen oder nicht.
Liegen alle Angaben innerhalb der erlaubten Toleranzen, ist die Abgasuntersuchung als erfolgreich zu betrachten.