Hauptuntersuchung Checkliste

Checkliste Allgemeine Inspektion

Prüfliste für die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs - Grafik: In der GTÜ HU-Checkliste für Ihr Motorrad finden Sie Tipps zur Vorbereitung Ihres Fahrzeugs auf die Hauptuntersuchung (HU). Unsere Checkliste für die Hauptuntersuchung beim TÜV Hessen können Sie hier herunterladen (PDF). Hinweise zur Vorbereitung Ihres Fahrzeugs auf die Hauptuntersuchung (HU).

FAQ zur Hauptuntersuchung (HU)

Die Hauptuntersuchung (HU) stellt sicher, dass alle Kraftfahrzeuge die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen einhalten. Ist der Test bestanden, wird eine Rundplakette auf dem rückwärtigen Autokennzeichen aufgeklebt, die den Termin für die nächste fällige Handling Unit angibt. Die Fahrzeughalterin muss sicherstellen, dass ihr Auto immer eine ordnungsgemäße Aufschrift hat. Ab dem 01.01.2010 ist die Abgasprüfung in die Hauptuntersuchung miteinbezogen.

Der Abgastest (AU) gibt Aufschluss darüber, ob Ihr Auto noch die gesetzlichen Grenzwerte erfüllt und wird zusammen mit der Hauptuntersuchung durchführt. Diese erfolgt durch optische, handwerkliche oder elektrische und metrologische Tests und zwar im Wesentlichen ohne Montage. Prüfung von Komponenten und Systemen: Klassifizierung von Mängeln: Wenn das Auto Fehler aufweist, werden diese im Prüfbericht in den jeweiligen Fehlerklassen gemeldet.

Diese Meldung muss nicht im Wagen aufbewahrt werden, sondern ist bis zur erneuten Prüfung zu verwahren und den Behörden auf Anfrage zu unterbreiten. Geringfügige Fehler (GM): Der Aufkleber wird weiterhin ausgestellt, wenn die Fehler sofort nachbestellt werden. Signifikante Fehler (EM): Die Aufkleber werden nicht ausgegeben, eine erneute Prüfung ist notwendig. Verkehrsunsicherheit (VU): Das Auto ist für den Strassenverkehr nicht mehr zugelassen, die HU-Aufkleber werden abgeklebt.

Detaillierte Angaben zur Hauptuntersuchung und den rechtlichen Vorschriften finden Sie in unserem Flip-Katalog. Mit Hilfe unserer HU-Checkliste können Sie die wichtigsten Komponenten Ihres Fahrzeuges kennenlernen, mögliche Fehler rasch erkennen und beheben und sind vor unliebsamen Ueberraschungen an der HU geschützt. Falls diese Veränderungen im Fahrzeugbrief vermerkt sind, reicht es aus, sie mitzunehmen.

Sind diese noch vorhanden, sind diese Tests für die anstehende Hauptuntersuchung nicht erforderlich. Für die Hauptuntersuchung genügt die Anhängerliste anstelle des von land- und forstwirtschaftlich genutzten Zulassungsnachweises Teil I (Fahrzeugschein) nicht. Sollte ein Auto die Plakette bei der Hauptuntersuchung (HU) nicht sofort erhalten, sind Sie als Fahrzeugbesitzer verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beheben und innerhalb eines Monates zur Untersuchung vorzulegen.

Der Fahrer muss nach einer erfolgreichen Prüfung auch den Prüfbericht der Hauptuntersuchung bis zur erneuten Prüfung des Fahrzeugs aufheben. Ein Mitführen des Berichts im Wagen ist jedoch nicht notwendig. Demgegenüber müssen Kraftfahrer über Prüfbescheinigungen für Fahrzeugänderungen verfügen, die nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt sind. Der Abgastest (AU) ist Teil der Hauptuntersuchung und wird daher durch den Report der Handling Unit erfasst.

Sie kann aber auch von renommierten Workshops ausgeführt und gesondert belegt werden. Auch nach der Hauptuntersuchung unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um Ihr Fahrzeug. Auf dem runden Prüfaufkleber auf dem rückwärtigen Nummernschild sind Jahr und Tag der nächstfolgenden Hauptuntersuchung angegeben. In der Mitte oben steht der Kalendermonat der folgenden Hauptuntersuchung.

Auf das HU-Datum haben die beiden Bindestriche unter den Ziffern 1, 12 und 11 keinen Einfluß. Nur so können die Polizisten oder die Aufsichtsbehörde die Plakette beim Vorbeilaufen besser ablesen und so HU-Überläufer aufspüren. Im Regelfall muss die Hauptuntersuchung alle 24 Monate durchgeführt werden. Bei Überschreitung der Frist um mehr als zwei Wochen wird Ihnen ein Zuschlag von 20 Prozentpunkten auf den HU-Preis auferlegt.

Gleiches trifft auf öffentliche Straßen ohne gültigen Aufkleber zu. Die Kfz-Versicherung wird bei einem Unfall, der auf das Fehlen einer Hauptuntersuchung zurückgeht, Rückgriffsansprüche gegen den Fahrzeugeigentümer einfordern. Das HU darf nicht überzeichnet werden. Für Pkw, Motorräder, leichte Anhänger (nicht sicherheitsgeprüfte Fahrzeuge): Bei Nutzfahrzeugen, für die eine Sicherheitsüberprüfung vorgesehen ist: Wenn bei der Prüfung oder Sicherheitsüberprüfung wesentliche Fehler gefunden wurden und Sie die 1-Monats-Prüffrist nicht einhalten, können Sie eine Warngebühr von 15 ? erheben.

Bei Fahrzeugen mit saisonalem Kennzeichen muss nicht außerhalb der Betriebszeit, sondern im ersten Folgemonat nach der Betriebsunterbrechung kontrolliert werden. Ausserhalb der Betriebszeit darf das Auto nicht im Bereich des Öffentlichen Verkehrs abgestellt werden, sondern muss auf einem nicht öffentlichem Gelände abgestellt werden. Wurde kein Kennzeichen im Voraus reserviert? Wenn nicht, müssen Sie zuerst zur Registrierungsstelle gehen und dann die Registrierung für Ihr Auto veranlassen.

Nachdem Sie die Hauptuntersuchung bestanden haben, können Sie die Genehmigung abschließen. Fremde Prüfprotokolle sind daher unzulässig, da sie nach landesspezifischen Kriterien erfolgt. Daher muss die Hauptuntersuchung von einer Kontrollstelle in Deutschland vorgenommen werden. Zur Durchführung der Inspektion muss das Auto nicht unmittelbar nach Überschreiten der Hauptuntersuchung nach Deutschland mitgebracht werden.

Falls die letzten Hauptuntersuchungen weniger als zwei Jahre dauern, müssen sie ersetzt werden. Bei der Folgeinspektion brauchen Sie den Inspektionsbericht, den Sie bei der ersten Inspektion, die Ihr Auto nicht durchlaufen hat, bekommen haben, sowie den Fahrzeugbrief oder den Zulassungsbescheid Teil I. Die entsprechenden Fehler sind nach der fehlgeschlagenen Untersuchung sofort zu beheben und Sie haben einen weiteren Zeitraum von einem Jahr Zeit, um das Auto zur Inspektion vorzulegen.

Nachfolgende Checkliste gibt Ihnen die Gelegenheit, einige Stellen, die vorab an der HU geprüft werden, zu überprüfen bzw. aufzubereiten. Es gibt prinzipiell Modelle mit ABE (nationale Betriebserlaubnis, erteilt bis Mitte/Ende der 90er Jahre) und mit EG-Betriebserlaubnis (EU-weit gültige Betriebserlaubnis, z.B. für einen Personenkraftwagen seit 1998 vorgeschrieben). Die Sicherheitsweste sollte jedoch so nah wie möglich am Körper platziert werden, damit z.B. bei einer Panne die Sicherheitsweste beim ersten Verlassen des Fahrzeugs angezogen wird.

In den Fahrzeugdokumenten stehen die gesetzlichen Vorschriften (Nummern 20 bis 23 und 33 im Fahrzeugbrief oder Felder 1 bis 3 und 22 im Neufahrzeugbrief bzw. der Zulassungsurkunde Teil I). Oftmals werden jedoch nur Bereifungen einer einzigen erlaubten Abmessung in den Fahrzeugdokumenten aufgeführt, obwohl auch andere verwendet werden können.

Werden andere als die in den Fahrzeugscheinen oder anderen dazugehörigen Unterlagen beschriebenen Fahrzeugreifen verwendet, sollte mindestens vor dem Inspektionsdatum abgeklärt werden, ob die Bereifung Standardreifen ist oder nicht. Bereifung und Felge sollten auf äußerliche Beschädigungen geprüft werden. In den seltensten Fällen sind die Gründe für Reifenschäden im eigenen Haus (z.B. bei Runderneuerungen ), und Beschädigungen an den Laufrädern werden sehr häufig durch Herstellungsfehler o.ä. ohne Fremdeinwirkung verursacht.

Dennoch ist es notwendig, den Reifenzustand regelmässig zu überwachen, da unsachgemässe Benutzung (z.B. geringer Reifeninnendruck) oder unvorteilhafte Lenkmanöver (z.B. Fahren über meterhohe oder sehr scharfe Bordsteine, Randkontakt der Felgen beim Einparken) zu Schäden führen können. Darüber hinaus kann der Verschleisszustand der Bereifung manchmal auf Inkonsistenzen in der Fahrwerkgeometrie des Fahrzeuges oder auf Fehlstellen in Fahrwerkskomponenten hinweisen.

Dabei ist es notwendig, regelmäßig bei etwa gleicher Betriebstemperatur (d.h. wenn möglich mit "kalten" Bereifungen ohne nennenswerten Abstand) und mit einem verlässlichen Messinstrument (Manometer) zu prüfen. Im Hauptprofil der Räder gibt es an mehreren Punkten kleine Bahnen, die bei einer bestehenden Restprofiltiefe von 1,6 Millimeter auf gleicher Ebene wie die Profilblöcke sind.

Auf der Reifenflanke oder der Laufflächenkante ist die Position der Verschleißanzeiger (TWI) mit dem Symbol für ZWI gekennzeichnet, so dass man von dort nur noch in die Mitte der Lauffläche gehen muss, um einen solchen zu suchen. Die 17-stellige Zahl ist in der Regel eine eindeutige Identifikation des Fahrzeugs. Prinzipiell dürfen nur solche Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen angebracht werden, die explizit vorgesehen oder für erlaubt erachtet werden.

Zeigt die Windschutzscheibe Schäden, Abnutzung oder Veränderungen (z.B. Folie, Aufkleber)? Der Handbremshebel soll gefahrlos in Eingriff kommen und das Auto bei Steigungen und Gefällen verlässlich aufhalten. Selbst bei starkem Bremsen muss das Auto in der Fahrspur verbleiben und darf nicht seitlich nachziehen. Ersatz- oder Sportendschalldämpfer aus dem Zubehörfachhandel müssen über eine gesonderte Prüfbescheinigung (z.B. EG-Zulassung) verfügen, in deren Anwendungsbereich das jeweilige Kraftfahrzeug gelistet ist.

Erst dann ist eine solche Veränderung erlaubt und damit sichergestellt, dass das Abgas- und Schallverhalten nicht beeinträchtigt wird. Bei Fahrzeugen, die ab 1969 (Benzinmotor) oder ab 1977 (Dieselmotor) zugelassen sind, geschieht dies immer mit einem Abgasmeßgerät. In der Regel sind solche Bauteile nur erlaubt, wenn ein entsprechender Prüfnachweis vorhanden ist, in dem das entsprechende Auto benannt ist.

Es hat die wesentliche Funktion, den Fahrbahnkontakt unter allen üblichen Einsatzbedingungen sicherzustellen. Das Lenksystem ist auch ein wichtiger Sicherheitsfaktor im Auto. Änderungen am Kfz, die zu einer Beeinträchtigung des Abgas- oder Lärmverhaltens oder zu einer Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer führt, haben den Ablauf der Betriebsgenehmigung des betreffenden Kfz zur Folge. von

Zur Vermeidung dieser und der notwendigen Massnahmen (Einzelbewertung des Fahrzeuges nach 21 StVZO bei der so genannten TÜV-Zulassungsstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP) und ggf. Neuausstellung der Betriebsgenehmigung durch die zustande gekommene Zulassungsbehörde) sollte für jede Fahrzeugänderung ein entsprechender Prüfnachweis vorgewiesen werden. Die ermittelten fachlichen Veränderungen werden im Zuge der HU auch daraufhin geprüft, ob die vorgeschriebenen Genehmigungen erfolgt sind.

Dies kann bei entsprechendem Aufwand im Nachhinein erfolgen.

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