Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Endrohrmessung
AbschlussrohrmessungDie allgemeine Endrohrmessung wird für alle prüfpflichtigen Fahrzeuge obligatorisch. Außerdem sollte die Vermessung an Kraftfahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD) erfolgen. Durch die Auspuffmessung kann zuverlässiger als bisher festgestellt werden, ob die Abluftreinigung in einem Fahrzeug nicht einwandfrei abläuft. Wenn bei der Auslesung der On-Board-Diagnose kein Defekt festgestellt wurde, konnte auf die Endrohrmessung gänzlich verzichtet werden.
Übergangszeitraum für die AU beschlossen
Nicht alle Betriebe erfüllen die Anforderungen für die obligatorische Endrohrmessung bei der Auspuffprüfung. Daher wurde jetzt eine Übergangsbestimmung verabschiedet. Die Abgasfunktionsprüfung (Endrohrmessung) ist seit dem ersten Januar 2018 für alle Diesel- und Benzinfahrzeuge im Zuge der Abgasprüfung für den AU-Betrieb vorgeschrieben. Diese Novellierung wurde am zwanzigsten Tag des Jahres 2017 im Straßenverkehrsblatt publiziert.
Aktuelles Feedback von Herstellern von Messgeräten in der Werkstatt hätte gezeigt, dass nicht alle Benutzer das Gerätehandbuch in Rev. 5, Rev. 01 fristgerecht nutzen können. So wurde am 29. Dezember 2017 im Verkehrsanzeiger eine Übergangsvorschrift verabschiedet, die bis zum 31. Dezember 2018 befristet ist. Dies bedeutet, dass die Unternehmen die Hauptkontrolle für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung ab dem 01.01.2006 bis einschließlich der Stufen Euro 5/V (Version 4) und Euro 6/V (Version 5) weiterführen können.
So will der Gesetzgeber verhindern, dass die betreffenden Nutzer bei der Anrechnung der HU eingeschränkt werden, sagt er bei der Kfz-Innung München-Oberbayern.
Die Endrohrmessung kommt zurück
Ab dem 1.1. 2018 müssen die Abgaswerte aller Kraftfahrzeuge wieder unmittelbar am Auspuffrohr erfasst werden. In der Abgasprüfung (AU) wird die sogenannte "Endrohrmessung" vorgeschrieben. Mit der Verabschiedung der vom Bundesministerium für Verkehr initiierten verschärften Abgasuntersuchungen am 22.09.2017 hat der Bundesrat eine neue Regelung beschlossen. Die AU umfasst zurzeit eine Verbindung aus Abgasmessungen am Auspuff und der elektronischen On-Board-Diagnose (OBD) für Kraftfahrzeuge mit Erstanmeldung ab 1.1.2006. Zurzeit werden jedoch höchstens 15 Prozentpunkte der an der Auspuffanlage befindlichen KFZ mit einem OBD-System erfasst.
Der Funktionstest des On-Board-Diagnose-Systems allein kann jedoch keine zuverlässige Aussagen darüber treffen, ob alle abgasrelevanten Bauteile den Vorschriften entsprechen, erläutert der ZDK. Seit 2019 wird auch die Partikelzahl in Diesel-Fahrzeugen am Auspuffrohr erfasst. Noch ist unklar, wie die neue Abgasprüfung durchgeführt wird.
Die neue Endrohrmessung konnte jedoch keine Abgasmanipulation wie bei VW zeigen, da hier nur die Messung von Kohlendioxid und Turbulenzen, nicht aber von NOx-Emissionen erfolgt. Zur Erzielung realistischer Resultate müssten jede Testanlage mit einem Belastungsprüfstand und einer neuen Abgasmeßtechnik ausgestattet werden, was immense Folgekosten und lange Zeit in Anspruch nehmen würde, so der ADAC.