Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Au Leitfaden 6
Richtlinie 6Markteinführung der Auspuffmessung für alle Kraftfahrzeuge vom 1.1.2018 - 2017 - News - News - News & Events
Mit einem Software-Update des AU-Gerätehandbuchs (Benutzerführung) auf "Version 5.01" werden die AU-Gerätehersteller Level 1 und Level 2 gemeinsam für die Praxis implementieren und den bekannten AU-Werkstätten zur Verfügung stellen. 2. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem AU-Messgerätehersteller nach einem Software-Update auf "Version 5.01, um sicher zugehen, dass die AU-Messgeräte bis zum 01.01.2018 aufgerüstet sind (Einführung der obligatorischen Endrohrmessung).
Ein neues Gerätehandbuch (Softwareversion 6) wird für die Phase 3 (Partikelzahlmessung) benötigt, die erst im Frühjahr 2020 verfügbar sein wird. Ausrüstungshandbuch 3: Sie können es bis zum 31.12.2019 weiter benutzen, mit der Einschränkung "Die Erkennung ist nur für erstmals zugelassene Kraftfahrzeuge bis zum 31.12.2005". Geräterichtlinie 4: Wird die Geräterichtlinie 5.01 am 1.1.2018 nicht erweitert, erhalten Sie eine Einschränkung "Anerkennung nur für Kraftfahrzeuge mit Erstanmeldung bis 31.12.2005" Sie müssen das AU-Gerät auf die neue Softwareversion 5.01 aktualisieren oder ggf. neue Messtechnologie einführen!
Geräterichtlinie 5: Wenn es keine Verlängerung der Geräterichtlinie 5.01.1.2018 gibt, erhalten Sie eine Einschränkung der Erkennung "Anerkennung ist nur für Kraftfahrzeuge mit Erstanmeldung bis 31.12.2005 gültig" Sie müssen das AU-Gerät auf die neue Softwareversion 5.01 aktualisieren!
Änderung der Abgasprüfung von Kraftfahrzeugen der Klasse 6/VI
Bei der Automechanika, der führenden Fachmesse für die Automobilindustrie, wurde die Umrüstung bestehender Anlagen zur Abgasprüfung nach dem neuen Gerätehandbuch (Softwareversion 5) diskutiert. Ein paar Daten zu den vorgesehenen Innovationen bei der AU: Der Automobilhandel hat dafür Sorge getragen, dass das 2-stufige Testverfahren auch für Fahrzeuge der Klasse E6/VI vorläufig aufrechterhalten wird.
Wird das neue Gerätehandbuch (Softwareversion 5) nicht erweitert, muss die Erkennung auf Kraftfahrzeuge bis einschließlich Eurostandard 5 Personenwagen und Nutzfahrzeuge der Klasse V begrenzt werden. Mit der Ausrüstungsrichtlinie 4 können bis zur obligatorischen Umsetzung der neuen Ausrüstungsrichtlinie auch Personenkraftwagen der Klasse 6 und Nutzfahrzeuge der Klasse VI vorübergehend getestet werden. PKWs der Klasse 6 und Nutzfahrzeuge der Klasse VI müssen bis zur obligatorischen Verwendung des neuen AU-Ausrüstungshandbuchs (Softwareversion 5) alternativ nach dem jeweils gültigen AU-Ausrüstungshandbuch (Softwareversion 4) im Rahmen der AU getestet werden.
Die AU-Prüfung von Fahrzeugen nach der neuen AU-Richtlinie muss bis zur finalen Umsetzung/Anwendung der neuen AU-Richtlinie nach dem in der Handlungsanleitung genannten Schema ab dem 1. Dezember 2014 durchgeführt werden.