Werkstatt Beschädigt Auto

Workshop Beschädigtes Auto

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In der Werkstatt wurde das Auto beschädigt

Es ist besonders lästig, wenn Sie Ihr Auto zur Instandsetzung in eine Werkstatt bringen und es kommt zu weiteren Schäden. In einem solchen Falle ist die Werkstatt generell haftbar und muss den entstandenen Mangel auf eigene Rechnung beheben. Dies ist nur in Ausnahmefällen anders, in denen der entstandene Sachschaden nicht vermieden werden konnte.

Die Werkstatt muss den Besteller in diesem Falle jedoch vor Reparaturbeginn über etwaige Reparaturschwierigkeiten und daraus resultierende Schäden informieren, damit der Besteller prüfen kann, ob er dieses Risiko übernehmen will. Weigert sich die Werkstatt zu Unrecht, den Schaden zu beheben oder unterlässt sie die Nachbesserung, kann der Besteller sein Auto, vor allem in einer anderen Werkstatt, instand setzen und Schadenersatz verlangen.

Fahrzeug in der Werkstatt beschädigt (Schäden)

Hallo, Die Werkstatt informierte mich dann, dass ich den entstandenen Sachschaden selbst bezahlen muss, da ich das Auto am selben Tag hätte übernehmen müssen, was nicht abgesprochen war. Der Mietwagen und das Auto sollten am folgenden Tag abgeholt werden. Auf die Frage, warum die Fahrzeuge der Kunden nicht in die Werkstatt gefahren werden, erhielt ich die Beantwortung, dass dort kein Raum mehr sei.

Jetzt stelle ich mir die Fragen, ob ich den Defekt wirklich habe oder ob die Werkstatt mich entschädigen soll? Ihre Beschreibung zeigt Ihnen nicht, wo das Auto abgestellt wurde. Die Werkstatt hat prinzipiell eine Sorgfaltspflicht für die ihr übergebenen Fahrzeuge. Wenn es gegen diese Verpflichtung verstoßen hat und das Auto nicht ausreichend abgesichert ist, muss es für den Ihnen zugefügten Sachschaden büßen.

Das war jedoch nicht der Grund dafür, dass Sie das Auto am folgenden Tag in Empfang genommen haben. Die Gesellschaft haftet für die Forderung der Gesellschaft, dass die Einziehung am selben Tag erfolgt ist. Damit haben Sie gute Aussichten, von der Werkstatt Schadenersatz zu verlangen, da das Auto während der Werkstattpflege beschädigt wurde.

Weil die Werkstatt anscheinend nicht auf freiwilliger Basis bezahlt, sollten Sie Ihre Rechte von einem Anwalt geltend machen lassen. Der Wagen war, wie mir gesagt wurde, die ganze Zeit auf dem Gelände. Dann sagte er mir, ich solle meine Versicherungsgesellschaft rufen, sie solle den Sachschaden tragen. Der Werkstatt wäre nur dann ein Fehler unterlaufen, wenn bei der Reparatur ein Hämmer oder etwas anderes auf die Haube fällt.

Ist das wahr, und muss ich jetzt wirklich alles selbst bezahlen? Die Werkstatt ist prinzipiell haftbar für die durch ihre vertragliche Sorgfaltspflicht entstandenen Schaden. Inwieweit ein solcher Haftungsausschluss vorliegt, kann erst nach Prüfung des zwischen Ihnen und dem Unternehmen abgeschlossenen Vertrages entschieden werden. Daher sollten Sie sich an einen lokalen Rechtsanwalt wenden und ihm den Instandsetzungsauftrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werkstatt übergeben, damit er überprüfen kann, ob ggf. eine Haftungsbegrenzung getroffen wurde.

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