Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Tüv Regelung
TÜV-KontrolleMobilitätsblog von TÜV Rheinland Ab 2018 Neuheiten
Hier erfahren Sie, was sich für die Verkehrsteilnehmer 2018 ändern wird: Ab 2018 produzierte Winterreifen und ganzjährige Winterreifen müssen das "Alpine Seal" aufweisen - ein Bildzeichen mit drei Bergspitzen und einer Flocke in der Bildmitte. Allerdings dürfen alle vor 2018 hergestellten Räder bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 das Gebiet mit dem M+S-Zeichen durchfahren.
Alle neuen Fahrzeugmodelle von Personenkraftwagen und Kleintransportern müssen ab dem Stichtag 30. Juni 2018 mit einem automatisierten Notruf-System - dem so genannten eCall - ausgerüstet sein. Die Kfz-Versicherung wird ab Jänner 2018 für etwa jeden Siebenten verteuert, weil dann neue Typen- und Gebietsklassen zur Anwendung kommen. Das Testverfahren für die Kfz-Steuer wird zum Stichtag des Jahres 2018 umgestellt.
Hinsichtlich der Schadstoffgruppen müssen alle neuen Fahrzeuge ab dem ersten September 2018 der Schadstoffgruppe 6c entsprechen. Die Auspuffmessung während der Abgasprüfung ist seit dem 01.01.2018 (wieder) obligatorisch. Der Abgastest (AU), der in der Regel zusammen mit der HU am Auto stattfindet, hat ein "analoges Update" erhalten. Die Lkw-Maut wird ab sofort auch auf ein Netz von knapp vierzigtausend Kilometern einschließlich einiger ländlicher Straßen ausgedehnt.
Für Fahrrad-Anhänger, die größer als 60 cm sind, gelten verschärfte Vorschriften. Die Verordnung findet retrospektiv auf alle ab dem 19.01.2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse Anwendung. Die ersten Bewilligungen verfallen 2013 + 5 Jahre im Jänner 2018. Wer zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 seinen Führerausweis erworben hat, kann ohne weitere Gesundheitskontrolle bis zu seinem fünfzigsten Lebensjahr Autofahrer werden.
Deshalb konnte am 22. Februar 2018 vor dem Leipziger Verwaltungsgericht ein Grundsatzentscheid gefällt werden. Im Jahr 2018 müssen Sie dann zur Hauptkontrolle gehen.
Der neue Prüfleitfaden | EN
Das wird durch regelmässige Kalibrationen und Routinetests erreicht. Alle Bremsenprüfstände und Anlagen zur Kontrolle der Leuchtweitenregulierung müssen ab 01.01.2017 normgerecht geeicht sein. Ab dem 01.01.2017 muss eine umfangreiche Routineprüfung und Eichung erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt wird TÜV Rheinland die routinemäßige Prüfung und Eichung gemäß Verkehrsmeldung Nr. 115/2016 durchführen.
Alle Bremsenprüfstände müssen ab 01.01.2018 von einem anerkannten Fachbetrieb eichfähig sein. Werden routinemäßige Prüfungen/Kalibrierungen der Anlagen/Geräte zur Kontrolle der Scheinwerfereinstellung vorgenommen, gelten folgende Bestimmungen: Ab dem 01.01.2017 müssen Kalibrierungen/erweiterte Routineprüfungen gemäß den Vorgaben des Verkehrsbulletins Nr. 115/2016 ausgeführt werden. Seit dem 01.01.2018 müssen Anlagen zur Kontrolle der Leuchtweitenregulierung von einem anerkannten Serviceanbieter getestet werden.
Für vorhandene Prüfpunkte/Prüfstellen ist die "HU-Scheinwerferprüfrichtlinie" vom 20.02.2014 ab 01.01.2018 verbindlich. ACHTUNG: Ab dem 01.01.2018 dürfen Hauptuntersuchungen an Prüfständen nur noch vorgenommen werden, wenn der Beweis einer positiven Routineprüfung nach der HU-Scheinwerferprüfrichtlinie vom 20.02.2014 für das Scheinwerfereinstellgerät und die Montageflächen für das Scheinwerfereinstellgerät und für die Fahrzeuge vorlagen.