Kfz Steuer Absetzen 2015

Kfz-Steuerabzug 2015

Bei der Kfz-Versicherung kann jeder Fahrer einen Teil seiner Beiträge von der Steuer abziehen und viel Geld sparen. Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen. Geschrieben von Redaktion Am 13. September 2015 0 Kommentar.

Alex muss für sein Fahrzeug zahlen.

Der neue Maschinenbauer Alex ist der stolze Eigentümer seines ersten PKW. Schließlich fährt Alex nicht mehr mit Mamas peinlichem Blechkasten. Alex hat fast 800 Euros für seinen Gebrauchtwagen ausgegeben. Nun muss Alex viele Kosten für sein Auto aufbringen. Alex schliesst auch eine zusätzliche Versicherung für Passagiere ab, weil er ab und zu Kolleginnen und Kollegen mitnimmt, um seine Treibstoffkosten gering zu halten. 2.

Jährlich werden mehrere hundert Euros gesammelt. Es wäre noch mehr, wenn Alex eine Vollkasko-Versicherung abschliessen würde, aber das ist für das über zehn Jahre alte Fahrzeug nicht mehr sinnvoll. Jetzt wundert sich Alex, ob er die Steuer von den Gebühren abziehen kann. Alex kann wie jeder andere Fahrzeughalter zwei bestimmte Punkte von der Steuer abziehen:

Diese können nur bis zu einer Höhe von max. 1.900 EUR für Einzelpersonen abgezogen werden. Die Abzugsgrenze von 1.900 EUR ist sehr niedrig, so dass der Maximalbetrag oft schon bei der Grundversicherung und der Krankenpflegeversicherung liegt. Er kann die Kfz-Steuer oder Teilkaskoversicherung nicht in die Steuermeldung mit einbringen. Größter und wichtigster Steuervorteil: Sobald Alex seine Arbeit aufnimmt, kann er die Entfernungspauschale für sich selbst beantragen.

Alex erhält 30 Cents Steuerermäßigung vom Land für jeden Reisekilometer pro Tag. Näheres zu diesem Punkt finden Sie auch in unserem Top-Thema Die Pendler-Flatrate für Anfänger. Wenn Alex sich in dieser Lage befindet, kann er alle Kosten des Unfalls von seiner Steuer abziehen. Unser Top-Thema "Wann und wie man die Kosten eines Unfalls von der Steuer absetzt" bietet detaillierte Informationen.

Die Kfz-Versicherung in die Steuererklärungen einbeziehen - so funktioniert es!

Sie können Ihre Kfz-Versicherung in Ihrer Erklärung deklarieren und von Ihrer Steuer absetzen. Der Abzug ist je nach Nutzung Ihres Fahrzeugs auf unterschiedliche Weise möglich: entweder als Sonderausgabe, Betriebsausgabe oder Werbeausgabe. Private Personen können in ihrer Einkommensteuererklärung nur die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als Kfz-Versicherung ausweisen. Selbständige haben auch die Option, eine Vollkaskoversicherung für steuerliche Zwecke in Anspruch zu nehmen.

Eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist Teil der Rückstellungskosten. Für Pensionsaufwendungen hat der Gesetzgeber eine Obergrenze von 1.900 EUR pro Jahr festgelegt. Wer mit dem PKW zur Arbeit fährt, kann einen Teil der PKW-Kosten über die so genannte Entfernungszulage einfordern. Deshalb lässt der Gesetzgeber einen Teil der Fahrzeugkosten von der Steuer absetzen.

Konkret: Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich abzugsfähig. Weitere Kfz-Versicherungen können nur unter gewissen Voraussetzungen in der Erklärung aufgeführt werden: Erst wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind und das Fahrzeug für Ihre Erwerbstätigkeit nutzen, können Sie auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung als Betriebsausgabe einfordern. Die Haftpflichtversicherung kann als einziger Kfz-Versicherung in der Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden.

Wir erläutern hier, wie dies zu beanspruchen ist. Wohin soll ich die Kfz-Versicherung in meine Steuermeldung aufnehmen? In den Steuererklärungen kann die Haftpflicht-Versicherung als Kfz-Versicherung an verschiedenen Stellen erwähnt werden - je nachdem, wie Sie das Fahrzeug nutzen. Dabei wird zwischen Abzügen als Betriebsausgabe, Sonderausgabe und einkommensbezogener Ausgabe unterschieden.

Der Abzug von Versicherungskosten als Betriebsausgabe wirkt sich nur auf Selbständige aus - wir werden uns im Folgenden mit diesem Sachverhalt befassen. Nicht-selbständige Personen können daher die Autoversicherung für Steuerzwecke in Anspruch nehmen: Eine große Anzahl von Versicherungspolicen, die Personenrisiken decken, gelten als "Sonderausgaben" - der Gesetzgeber nennt sie "Rentenausgaben". Wenn Sie Ihre Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als Sonderedition kennzeichnen wollen, dann verwenden Sie den Anhang "Vorsorgeaufwand".

Die Kfz-Versicherung kann unter dem Menüpunkt "Unfall- und Haftpflichtversicherung" der Steuermeldung erfasst werden. Beachten Sie jedoch, dass der Gesetzgeber eine Obergrenze für die hier abzugsfähigen Aufwendungen festgelegt hat. Gegenwärtig sind es 1.900 EUR, sofern Sie einen Freibetrag für Ihre Krankenkasse erhalten. Müssen Sie dagegen als Selbständiger Ihre eigene Krankenkasse finanzieren, so liegt die Selbstbehaltsgrenze bei 2.800 EUR.

Im Übrigen ist in der Einkommensteuererklärung nicht nur die Kfz-Versicherung als Pensionsaufwand abzugsfähig, sondern auch die Insassenunfallversicherung und die Verkehrsunfallversicherung. Unfall-Kosten oder nicht: Eine Vollkasko-Versicherung kann übrigens nicht als Pensionsaufwand abgezogen werden. Falls Sie Ihr Auto geschäftlich oder privat nutzen, können Sie Ihre Reisespesen als einkommensbezogene Ausgaben in Abzug bringen.

Dabei werden nicht die tatsächlich anfallenden Haftpflichtversicherungskosten, die von der Bonusklasse und dem Prämientarif abhängen, als einkommensbezogene Aufwendungen abgezogen, sondern die Reisekosten zum Geschäftssitz. Das Steueramt ist unabhängig von den tatsächlich angefallenen Reisekosten; es rechnet mit einer Fahrtkostenpauschale von 0,30 EUR pro Streckenkilometer und Werktag. Diese so genannte Entfernungspauschale können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung im Anhang N eingeben, die korrespondierende Position finden Sie in Linie 31 ("Werbungskosten").

Sie können bis zu 4500 EUR pro Jahr als Pendlerzuschuss von Ihrer Einkommensteuererklärung abziehen. Wenn Sie sich für die Pauschalabzugsmethode entscheiden, müssen Sie keine weiteren nachweisen. 30 Cents pro Werktag und Streckenkilometer können einbehalten werden. Das sind 205 * 15 * 0,30 = 922,50 EUR.

Der Höchstbetrag von 4.500 EUR ist rasch durchschritten. Wenn Sie jedoch mit einem Firmenwagen oder einem Privatwagen zur Beschäftigung fahren, können Sie auch einen höheren einkommensabhängigen Aufwand in Abzug bringen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass Sie die anfallenden Aufwendungen belegen können. Bei privater und beruflicher Nutzung können Sie sowohl Werbekosten als auch Sonderkosten in Abzug bringen.

Für den professionellen und den Privatgebrauch: Einen Teil Ihrer Kfz-Haftpflichtkosten können Sie als Sonderausgaben abziehen. Tatsächlich sollten diese Aufwendungen nur proportional zur Privatnutzung des Fahrzeugs ausgewiesen werden. Sie können Ihre Reisen zum Arbeitsort im Umfang der Entfernungsvergütung als einkommensbezogene Aufwendungen in Abzug bringen. So können Sie die gesamten Kfz-Haftpflichtkosten als Sonderausgaben einfordern.

Sie haben die Ausgabengrenze noch nicht durchschritten. Sie haben die Aufwendungen nicht bereits als operative Kosten festgelegt (gilt für Selbständige).

Inwiefern ist die Kfz-Versicherung in der Einkommensteuererklärung angegeben? Sie als Selbständiger, der das Fahrzeug im Zuge seiner Arbeit benutzt, können Ihre Aufwendungen für die Kfz-Versicherung als Nebenkosten in Abzug bringen. Sie als Selbständiger können die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Teil- und Vollkaskoversicherung als Betriebsausgabe ausweisen. Beanspruchen Sie Ihre Kfz-Versicherung als Betriebsausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung, können Sie diese nicht als zusätzlichen Sonderaufwand (Pensionsaufwand) einfordern.

Die als Pensionsaufwand zu beanspruchenden Aufwendungen liegen mit rund 1.900 EUR auf einem relativ niedrigen Niveau. Zahlreiche Privatleute bezahlen weit über 1000 EUR Prämien für ihre Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Zählt man dann die Aufwendungen für die Unfall-Versicherung hinzu, ist die maximale steuerliche Abzugsfähigkeit rasch erlangt. Mit anderen Worten: Auch bei Steuererklärungen ist es eine vorteilhafte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wert!

Wenn Sie die Ausgaben gering halten, können Sie einen Großteil der Ausgaben abziehen und das Doppelte einsparen. Ihre Kfz-Haftpflicht beträgt 1.400 ? im Jahr. Außerdem haben Sie eine Unfall-Versicherung mit einem Jahresbeitrag von 800 EUR. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.200 EUR - Sie können jedoch nur max. 1.900 EUR als Pensionsaufwand einfordern.

Der Aufpreis von 300 EUR kann nicht für Steuerzwecke beansprucht werden. Wenn Ihre Haftpflichtversicherung dagegen billiger ist, können Sie vielleicht auch noch einen Differenzbetrag haben, den Sie über andere Versicherer abbekommen. Was sind die Preise der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung? Aber wie finden Sie eine erschwingliche und trotzdem leistungsfähige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung? Der Prämienbetrag für eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung errechnet sich unter anderem aus folgenden Faktoren: Die Monatsbeiträge werden reduziert oder erhöht durch Zuweisung zu einer Schadenfreiheitsklasse: Wenn Sie viele Jahre unfallfrei unterwegs waren, wird dieser Schadenfreiheitsrabatt durch ein Upgrade in eine günstigere Bonusklasse ausbezahlt.

Nutzen Sie unseren Online-Tarifrechner, um die für Ihren Wohnsitz und Ihr Auto optimale Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu ermitteln! Wohin mit der Kfz-Steuer in Ihrer Erklärung? Die Kfz-Steuer können Sie als Einzelperson nicht abziehen. Allerdings sind zwei Kosten im Zusammenhang mit dem Auto abzugsfähig: Sie können die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als Spezialausgabe der Steuer einfordern.

Wenn Sie mit dem Fahrzeug zu Ihrem Arbeitsort unterwegs sind, können Sie die Entfernungszulage in Anspruch nehmen. Im Gegensatz dazu können Selbständige und Firmen die Kfz-Steuer und viele andere mit dem Fahrzeug zusammenhängende Ausgaben als Nebenkosten abziehen. Wohin mit der Kfz-Versicherung in der Steuerklärung? Sie können die Kfz-Versicherung als Sonderedition auf Ihrer Steuermeldung unter "Vorsorgeaufwand" eintragen.

Der dafür erforderliche Kapitaleinsatz wird auch "Vorsorgeaufwand" genannt und beinhaltet eine Rubrik "Unfall- und Haftpflichtversicherung". Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung muss hier aufgeführt sein. Wahlweise oder auch ergänzend können Sie Ihre Reisekosten als Werbekosten abziehen. Diese sind in der Einkommensteuererklärung im Anhang N (Zeile 31, "Ertragsbezogene Aufwendungen") auszufüllen. Sind Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung nicht zufrieden?

Musterbriefe und Hinweise zur Stornierung der Kfz-Versicherung finden Sie hier. Ihre Autoversicherung hat die Kosten angehoben?

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