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Steuererklärung Kfz Steuer
Kfz-SteuererklärungSie können Ihre Kfz-Versicherung in Ihrer Steuererklärung deklarieren und von Ihrer Steuer absetzen. Die Mitarbeiter können nur die Kosten der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Kfz-Versicherungsvergleich | Kfz-Steuerabzug in der Steuererklärung
Autofahren ist kostspielig. Es müssen Steuer und Versicherungen gezahlt und die Betriebskosten erstattet werden. Vor diesem Hintergrund erhebt sich die Fragestellung, ob und inwieweit ein Teil der Aufwendungen für steuerliche Zwecke einforderbar ist. Das betrifft vor allem die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung.
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung kann unter der Überschrift Sonderausgaben abgezogen werden, bei der Kraftfahrzeugsteuer ist dies nicht möglich. Kfz-Steuer kann nur im Zusammenhang mit Werbekosten oder Betriebskosten erstattet werden. Diejenigen, die das Fahrzeug ausschliesslich für private Zwecke und nie für den Weg zur Erwerbstätigkeit nutzen, haben bedauerlicherweise keine Abzugsmöglichkeit.
Wenn Sie mit dem PKW zur Arbeitsstätte fahren, kann im Zuge der Werbekosten eine Pauschalvergütung festgelegt werden. Dieses Kilometergeld umfasst alle mit der Benutzung des Fahrzeugs verbundenen Ausgaben und ist nicht auf die Betriebskosten begrenzt. Die Kfz-Steuer ist in dieser Summe enthalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Kfz-Steuer vollständig abgezogen werden kann.
Wenn Sie das Fahrzeug nie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit nutzen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Meilenpauschale. Ansonsten entfällt die Kfz-Steuer. Das bedeutet im Klartext, dass er nicht unter der Überschrift Sonderhefte im Deckblatt der Steuererklärung abgezogen werden kann. Wenn Sie das Fahrzeug ausschliesslich für private Zwecke nutzen, können Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung als besondere Kosten einfordern.
Die entsprechenden Informationen finden Sie unter den Punkten 41 bis 48 der Steuererklärung. Bei der Nutzung als Dienstwagen können keine Werbekosten, sondern Betriebskosten erstattet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Fahrzeug im Geschäftsvermögen enthalten ist. Der Betriebsaufwand ist sehr umfangreich und beschränkt sich nicht nur auf die Kilometerleistung.
Zu den Betriebskosten kommen die Aufwendungen für Reparatur, Kfz-Versicherung, Darlehen und Finanzierung hinzu. Auch die Kfz-Steuer ist inbegriffen. Um eine klare Allokation und eine richtige Steuerfestsetzung zu ermöglichen, ist es sehr hilfreich, das Fahrzeug als Betriebs- oder privates Anlagevermögen zu klassifizieren. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge besitzen, müssen Sie dem Steueramt melden, welches Fahrzeug Ihrem privaten und welches Ihrem Geschäftsvermögen zuzuordnen ist.
Hinsichtlich der Absetzbarkeit der Kfz-Versicherung gibt es sowohl Ähnlichkeiten als auch Differenzen zur Kfz-Steuer. Wem die Geltendmachung von Werbekosten oder Betriebskosten möglich ist, kann die Kfz-Versicherung in diesem Zusammenhang abziehen. Das gilt jedoch nur für die Kfz-Haftpflicht, da es sich um eine obligatorische Haftpflichtversicherung handele. Eine Teil- oder Kaskoversicherung ist in der Regel nicht abzugsfähig.
Einen entscheidenden Gegensatz zur Kfz-Steuer gibt es bei denjenigen, die ihr Fahrzeug ausschliesslich für private Zwecke benutzen. Die Aufwendungen für die Kfz-Haftpflicht können Sie als besondere Aufwendungen einfordern. Der Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung kann auf die Meilenpauschale und der andere Teil auf die Sonderkosten angerechnet werden. Firmeneigentümer können die Kfz-Haftpflicht als Betriebsausgabe einfordern.
Das Verfahren ist hier vergleichbar mit der Kfz-Steuer. Kfz-Haftpflicht ist unerlässlich und ein wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten. Kfz-Steuer kann nur abgezogen werden, wenn Werbekosten oder Betriebskosten für ein Fahrzeug erstattet werden. Bei den Werbekosten gibt es die km-Pauschale und bei den Betriebskosten kann die Kfz-Steuer einbehalten werden.
Die Absetzbarkeit als Sonderausgabe ist im geltenden Steuergesetz nicht geregelt.