Hu au wann Fällig

Hua au bei Fälligkeit

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In der HU wird erläutert - Alle Informationen für die HU und AU

Ab 1951 müssen alle am Strassenverkehr beteiligten Kraftfahrzeuge alle zwei Jahre einer Generalinspektion unterzogen werden. Seit 2010 umfasst die gesetzliche HU auch die Abgasprüfung (AU). Ziel der Inspektion ist es sicherzustellen, dass nur solche Kraftfahrzeuge am Verkehr teilhaben können, die keine Sicherheitsdefizite haben und damit keine Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder andere Straßenbenutzer sind.

Taxis, Omnibusse sowie gewisse Trailer und Lastwagen müssen alle 12 Monaten zur HU gebracht werden. Ausgenommen von der HU sind nur Wagen mit rotem Nummernschild und Wagen der Wehrmacht und der Bundespolizei (diese werden im eigenen Unternehmen kontrolliert). Die HU/AU wird oft als " TüV " beschrieben, da der Technische Überwachungsverein früher die einzige akkreditierte Stelle war.

Welche Prüfungen werden an der HU/AU durchgeführt? Fenster und Außenspiegel (einschließlich Sicht), Lenkungen und Bremse, Beleuchtung und Elektronik, Ausrüstung (Sicherheitsgurte, Hupen, Airbags), Abgas- und Kraftstoffsystem (einschließlich Umweltverschmutzung), Radaufhängungen und natürlich Felgen und Reifen) sowie Gestell, Fahrgestell und daran befestigte Einzelteile werden dabei genauestens kontrolliert. Der Preis einer Generalinspektion variiert je nach Wagen und hängt davon ab, ob für die Vergabe der Umweltplakette noch Vorarbeiten am Wagen erforderlich sind.

Ist die HU/AU fällig? Der Hauptuntersuchungstermin ist alle zwei Jahre (24 Monate) fällig. Auf dem runden Prüfaufkleber auf Ihrem Kennzeichen sehen Sie, wann die Prüfung fällig ist. Hinweis: Neufahrzeuge müssen nach drei Jahren und nur dann alle zwei Jahre überprüft werden (auch HU). Neben viel Ruhe: Wir machen Ihr Fahrzeug für die kommende HU/AU bereit und übernehmen gerne die Abwicklung für Sie.

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