Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Hebebühne Gebraucht Pkw
Hubarbeitsbühne GebrauchtwagenAuf der Grundlage langjähriger experimenteller Erfahrung kommen grundlegende physische Verfahren zum Einsatz. Dieser Thematik ist auch ein eigenes klimaphysiologisches Fachkapitel zugeordnet. Detaillierte Anwendungsbeispiele vertiefen die gelesene Literatur. In der Anlage sind rechnerisch komplexe Rechnungen und Übersichten zusammengefasst. Ein ergänzendes Kapitel umreißt das Themenfeld "Elektrisch angetriebene Personenwagen". Wichtige Standards und Leitfäden erleichtern die Suche.
Recht auf Unternehmensführung: Historie und Dogma - Rolf Sack
Englische Zusammenfassung Mehr als 100 Jahre lang haben Gerichtsentscheidungen nach § 823 I BGB das Recht auf ein etabliertes und tätiges Unternehmen geschützt. Die Rechtsprechung hat jedoch seit mehr als 40 Jahren immer wieder bestätigt, dass es sich bei diesem Recht um ein rechtliches Verfahren handelt, das nur dazu dient, eine Lücke zu schließen oder eine subsidiäre Funktion zu erfüllen.
Rolf Sack zeigt in einem ausführlichen Abschnitt zur Rechtsgeschichte zunächst, dass die Geschichte des Gesellschaftsrechts keineswegs so direkt und logisch ist, wie sie allgemein als solche angesehen wird. Im Rahmen des dogmatischen Teils des Buches beweist er, dass die Generalklauseln des Wettbewerbsrechts und des zivilrechtlichen Haftungsrechts den Unternehmen im Wesentlichen den gleichen Schutz bieten wie § 823 I des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn sie entsprechend ihrer Zweckbestimmung zur Schließung einer Lücke interpretiert werden.
Beschreibung: 823 I BGB schützt seit über 100 Jahren das sogenannte Existenzgründungs- und Betriebsrecht. Die Jurisprudenz berücksichtigt damit die von Beginn an geübte und bis heute andauernde Vorwürfe, die das Recht des Unternehmens als Fremdkörper in 823 I BGB sehen. Rolf Sack erklärt in einem ausführlichen Teil zur Rechtsgeschichte zunächst, dass die Rechtsgeschichte eines Unternehmens bei weitem nicht so einfach und konsistent ist, wie sie üblicherweise präsentiert wird.
Der Verfasser bestätigt im dokumentarischen Teil des Buchs die Beanstandung des Schutzes des Unternehmensrechts mit 823 I BGB und weist nach, dass die allgemeinen Bestimmungen des Wettbewerbs- und Schadenersatzrechts, d.h. 3 UWG und 826 BGB, grundsätzlich den gleichen Firmenschutz wie 823 I BGB in einer ihrem vollen Verwendungszweck angemessenen Interpretation bereitstellen.