Autowerkstatt Kosten

Kosten der Kfz-Werkstatt

Kfz-Werkstatt muss Auskunft über Kosten bei der Kfz-Reparatur erteilen | Anwalt Alsdorf | Allgemeines Vertragsrecht Der BGH (VII ZR 307/16) hat für den Alltagsfall einer Kfz-Reparatur eine wesentliche Klärung vorgenommen: Wenn der Bauherr eines Kraftfahrzeug-Reparaturauftrags dem Auftragnehmer zumindest deutlich macht, dass die Voraussetzungen einer Instandsetzung eine größtmögliche Sicherheit über die zur Instandsetzung des Schadensfalles erforderlichen Kosten sind, müssen ihm die für die Entscheidungsfindung relevanten Sachverhalte durch den Auftragnehmer mitteilt werden. Der BGH geht so weit, daß er explizit feststellt, daß die allgemeine Aufgabe einer Werkstätte darin bestehe, eine ökonomisch vernünftige Instandsetzung anzubieten. So werden die Abwägungs- und Beratungspflichten der Kfz-Werkstätten immer verbraucherfreundlicher, eine Garage kann sich nicht mehr zur reinen Instandsetzung zurückziehen - es rückt die Abwägung der wirtschaftlichen Belange der Verbraucher in den Mittelpunkt.

Der BGH macht klar, dass dies im Wesentlichen der wohlbekannte Grundgedanke ist, der auch nicht überstrapaziert werden darf: Darauf aufbauend besteht dann die Verpflichtung, nicht nur eine eventuelle Schadenursache zu ermitteln und zu beseitigen, sondern auch die Verpflichtung, auf das Gefährdungspotential aufmerksam zu machen, wenn das Gesamtproblem nicht unbedingt durch Beseitigung des einen Mangels behoben werden kann.

Das gilt besonders dann, wenn weitere Reparaturarbeiten erforderlich sind, die den Neuwert übersteigen. Erst wenn beide Angaben vorhanden sind, kann der Kunde bestimmen, ob er sein Auto wirklich repariert haben möchte. Interessanterweise stellt der BGH klar, dass eine Werkstätte von dieser Informationspflicht nicht ausgenommen ist, da der eventuelle weitere und kostspielige Mangel nicht häufiger vorkommt.

Stellt der Kunde fest, dass ihm die Kosten nicht egal sind, hat die Fachwerkstatt dies zu beachten und angemessene Auskünfte zu erteilen - vor allem, wenn die Instandsetzung das Gefahr birgt, dass nachträgliche Reparaturen erforderlich werden, die nicht mehr im angemessenen Umfang zum Fahrzeugwert sind. Diese Informationspflicht entsteht bereits vor der Abtretung im Rahmen des zum Zeitpunkt der Vertragsbegründung existierenden Vertragsverhältnisses vorvertraglich.

Dies hatte im konkreten Falle zur Folge, dass die unnötigen Kosten für die erste Instandsetzung (die korrekt ausgeführt wurde!) an den Kunden zurückgezahlt werden mussten.

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