Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Autowerkstatt Kosten
Kosten der Kfz-WerkstattDer BGH macht klar, dass dies im Wesentlichen der wohlbekannte Grundgedanke ist, der auch nicht überstrapaziert werden darf: Darauf aufbauend besteht dann die Verpflichtung, nicht nur eine eventuelle Schadenursache zu ermitteln und zu beseitigen, sondern auch die Verpflichtung, auf das Gefährdungspotential aufmerksam zu machen, wenn das Gesamtproblem nicht unbedingt durch Beseitigung des einen Mangels behoben werden kann.
Das gilt besonders dann, wenn weitere Reparaturarbeiten erforderlich sind, die den Neuwert übersteigen. Erst wenn beide Angaben vorhanden sind, kann der Kunde bestimmen, ob er sein Auto wirklich repariert haben möchte. Interessanterweise stellt der BGH klar, dass eine Werkstätte von dieser Informationspflicht nicht ausgenommen ist, da der eventuelle weitere und kostspielige Mangel nicht häufiger vorkommt.
Stellt der Kunde fest, dass ihm die Kosten nicht egal sind, hat die Fachwerkstatt dies zu beachten und angemessene Auskünfte zu erteilen - vor allem, wenn die Instandsetzung das Gefahr birgt, dass nachträgliche Reparaturen erforderlich werden, die nicht mehr im angemessenen Umfang zum Fahrzeugwert sind. Diese Informationspflicht entsteht bereits vor der Abtretung im Rahmen des zum Zeitpunkt der Vertragsbegründung existierenden Vertragsverhältnisses vorvertraglich.
Dies hatte im konkreten Falle zur Folge, dass die unnötigen Kosten für die erste Instandsetzung (die korrekt ausgeführt wurde!) an den Kunden zurückgezahlt werden mussten.