Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Den Autoservice lassen sich die Autofahrer einiges kosten. …
Au Solldaten
A NenndatenIm Jahr 2006 wurde mit der EinfÃ? der Richtlinie 3 (inkl. MotorrÃ?der) die sogenannte OBD fÃ?r Dieselfahrzeuge eingefÃ?hrt. Nur zwei Jahre später folgt die Richtlinie 4, in der das in der Verordnung Nr. 4 zur Änderung der Richtlinie Nr. 1.1.2006 vorgeschriebene zweistufige Testverfahren für Fahrzeuge mit Ü-Wagen -System und Erstanmeldung eingeführt wird.
Zahlreiche kleine Veränderungen, wie die europäischen Fahrzeugpapiere, die Adaption der Abgasgrenzwerte für die AU für Benzin und Benzin, das Lesen der FIN über das OBD-System und viele weitere technologische Innovationen wurden in der Richtlinie 4 mit dem Zweck berücksichtigt, die Abgasuntersuchungen effektiver zu machen und sie dem technologischen Fortgang zu unterziehen.
Infolge des Abgasskandals wurde die Bedeutung und Wirksamkeit der Abgasprüfung auch in dem vom Parlament eingerichteten Untersuchungsausschuß besprochen. Diesem Umstand tragen die neue AU-Richtlinie und die daraus abgeleitete Richtlinie Version 5 rev. 01 Rechnung. 4. Das bedeutet, dass die allgemeine Abgasmessung im Auspuff für alle überprüften Fahrzeuge zum 01.01.2018 wieder einführt wird.
19/2017 publiziert und sind ab dem 1. Januar 2018 schrittweise umzusetzen. Damit wurde nicht nur die allgemeine Neueinführung der Abgasprüfung vorgegeben, sondern auch die Reduzierung der ab 01.01.2019 anzuwendenden Abgasgrenzwerte und eine weitere Effizienzsteigerung der wiederkehrenden Abgasprüfung durch Messungen der Partikelzahl im Abgas von Diesel-Fahrzeugen ab dem Jahr 2021 als neue Komponente der AU-Implementierung.
Vereinfachend lässt sich dies so umschreiben, dass das bereits für Fahrzeuge mit einer Erstanmeldung ( "DC") bis zum 31.12.2005 vorgeschriebene Prüfverfahren nun für alle Fahrzeuge mit einer AU gültig ist. Mit anderen Worten, das für Fahrzeuge vorgeschriebene 2-stufige OBD-Prüfverfahren (DC ab 01.01.2006) wurde damit abgeschafft und darf auf diese Fahrzeuge nicht mehr angewandt werden.
Für alle Nutzer der Abgasprüfung heißt das, dass die Richtlinie 5 Revision 01 ab dem 01.01.2018 zwingend angewendet werden muss, wenn sie diesen Mengenmarkt weiter bearbeiten wollen. Für den "OBD-Funktionstest" werden weiter die Daten aus dem OBD-System genutzt, d.h. wenn ein erschöpfungsrelevanter Defekt im Störungsspeicher gespeichert ist, wird die Abgasprüfung ebenso wenig durchlaufen, wie wenn die Grenzen zu hoch sind.
Die neue AU-Richtlinie schreibt in den Zieldaten vor, dass die Geschwindigkeit auch im Stillstand einen Betrag von 90% der Nenngeschwindigkeit erreicht haben muss. Um den Wirkungsgrad der Abgasprüfung weiter zu erhöhen, sollen die Abgasgrenzwerte für Triebwerke nach der Norm EUR 6/VI zum 1. Januar 2019 gesenkt werden (0,1 Vol.-% CO2 bei Ottomotoren mit erhöhter Leerlaufdrehzahl und 0,25 m-1 Trübe bei Dieselmotoren).
Ab dem 01.01.2019 gelten für diese nach der Norm 6 für Personenkraftwagen bzw. VI für Nutzfahrzeuge zugelassene Fahrzeuge nicht mehr der Aufkleberwert bzw. der 0,2 %ige CO-Grenzwert als Limit, sondern der vom Verordner vorgegebene Limit. Zur weiteren Steigerung des Wirkungsgrades der Abgasprüfung soll ab dem 01.01.2021 die Anzahl der Partikel in Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotor durch Vermessung des Auspuffendrohres überprüft werden.
Der Messvorgang sowie die erlaubten Grenzen werden vom BMVI und einer notwendigen Novellierung der AU-Richtlinie bekanntgemacht. Zu beachten ist, dass bei der Euro 5b-Abgasnorm im Zulassungsverfahren bereits eine Partikelzahl im Zuge der Typprüfung festgelegt wurde.
Eine Partikelzahlmessung könnte daher nur für diese Fahrzeuge eingeführt werden. Bei allen anderen Kraftfahrzeugen muss die Trübungsmessung mit den gängigen Trübungsmessgeräten oder 4-Gasmessung bei Benzinmotoren fortgesetzt werden. WERDEN NEUE MESSGERÄTE BENÖTIGT, UM DIE ANZAHL DER PARTIKEL ZU MESSEN? WIESO: WARUM SIEHT DIE NEUE AU-RICHTLINIE NICHT DIE MESSBARKEIT VON STICKOXIDEN VOR?
In den Gesprächen der vergangenen Monaten über NOx und die bevorstehenden Verbote von Fahrten hätte sich gezeigt, dass die neue AU-Richtlinie auch eine Erklärung über die Bestimmung von NOx enthält. Stickoxidmessungen, auch bei periodischer Kontrolle, wären sicher ein sinnvoller und vor allem für die Umgebung mehr als sinnvoller Test.
Inwieweit bis zur kommenden Überarbeitung der AU-Richtlinie im Jahr 2021 weitere Ergebnisse zur Stickoxidmessung zu erwarten sind, bleibt abzuwarten. Abschließend möchten wir die in den vergangenen Wochen in den Massenmedien diskutierte Fragestellung klären, ob durch einen effizienten Abgastest manipulierte Bauteile detektiert worden wären.
Mit der periodischen Abgasprüfung soll sichergestellt werden, dass der Fahrzeugzustand, wie er vom Hersteller geprüft und später hergestellt wurde, während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs erhalten bleibt. Lediglich eine Abgasmessung mit entsprechenden Abgasgrenzwerten kann gewährleisten, dass die komplette Abgasreinigungstechnologie arbeitet. Eine Überarbeitung der Abgasprüfung mit Abgasmessung im Auspuff ist daher die konsequente Folge.
Für die Partikelmessung werden wir den autorisierten Prüfstellen frühzeitig die entsprechenden Geräte zur Hand geben und mit unseren am Handel erhältlichen AU-Stationen verbinden.