Umweltplakette Nachrüsten

Nachrüstung von Umweltplaketten

Das Umweltplakette fasst Fahrzeuge zu Schadstoffgruppen zusammen und kennzeichnet sie. Solltest du dein Auto jetzt nachrüsten? Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge mit Partikelfiltern jetzt möglich Mit seinem Entscheid, die Nachrüstung von Partikelfiltern zu fördern, hat der Bundsrat den Weg ebnet. Jeder, der jetzt alte Diesel-Fahrzeuge nachrüstet, leistet nicht nur etwas für die Umgebung. Nach Angaben des VCD sollten Inhaber von älteren Dieselfahrzeugen ihre Fahrzeuge nun mit einem Russpartikelfilter nachrüsten.

Nach der endgültigen Entscheidung des Bundesrates über die Steueranreize für nachgerüstete Diesel-Pkw am vergangenen Donnerstag haben sie nach Jahren des Streits nun Transparenz.

"Spaetestens jetzt werde ich daher nachruesten", sagt Gerd Lottsiepen, Referent des VCD in Berlin. Zusätzlich zur Steuerprämie rechnet der Sachverständige damit, dass sich die Umrüstung auch positiv auf einen eventuellen Weiterverkauf - und natürlich auf die Ökologie - auswirken wird. "â??Wer jetzt nachrÃ?stet, leistet viel fÃ?r die Umweltâ??, erklÃ?rt Lottsiepen. Dadurch reduzieren die Partikel krebserregende Russpartikel im Diesel-Abgas und leisten einen Beitrag zur Verringerung der Feindstaubbelastung.

Für den rückwirkenden Einbau von Filtern mit Rückwirkung auf den Stichtag 31. Dezember 2006 ist im Bundesratskonzept eine Steuersenkung von 330 EUR vorgesehen. Wer auf den Motorradfilter verzichten muss, muss für vier Jahre ab dem Stichtag 31. Dezember 2009 einen Zuschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 EUR pro 100 cm³ Kubikinhalt entrichten.

Einen weiteren Pluspunkt der Umrüstung sieht Lottesiepen in Bezug auf die Umweltzone. Zur Verringerung der Partikelbelastung dürfen die Gemeinden einzelne Gebiete von Fahrzeugen mit schlechteren Abgaswerten ausschließen. Diese sind mit roter, gelber und grüner Umweltplakette gekennzeichnet, wofür das Rot für die schlimmsten Ausprägungen steht. "â??Wenn Sie die Promotion erhalten, erhalten Sie eine höhere Auszeichnungâ??, erklÃ?rt Lottzeps.

So könnte ein älterer Euro-2-Dieselmotor mit einer roten Umweltplakette durch Nachrüsten eines Filters eine Etappe nach oben klettern und eine goldene Umweltplakette aufbringen. Dies ist besonders für Dieselbetreiber von Interesse, da Lottsiepens der Ansicht ist, dass die Gemeinden die Voraussetzungen für das Betreten ihrer Umweltzone in absehbarer Zeit straffen werden. Eine " deutliche Anhebung des Fahrverbots für Diesel-Stinker in Ballungsräumen " erwartet auch die Technische Universität Berlin (DUH).

Vorraussetzung für die Erlangung der verbesserten Umweltplakette ist, dass das Auto nach der Modernisierung die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte für Feinstaub erreicht. Laut DUH muss der Partikelfilter die Partikeln um mind. 30 Prozentpunkte reduzieren. Laut Gerd Lottsiepen sollte sich jeder, der an der nachträglichen Installation eines Filters interessiert ist, in einer Werkstätte informieren, ob eine nachträgliche Installation für sein Auto möglich ist und ob der Hersteller des Filters eine Bestätigung darüber vorlegen wird, dass die Voraussetzungen für die Steuererleichterung gegeben sind.

Aktuell bietet ein Hersteller wie HJS in Mende oder Twinc in Koenigswinter für rund 500 Fahrzeugmodelle besondere Umrüstlösungen an. Für die in ihrem Sortiment befindlichen Serienmodelle, die die Abgasnormen Euro 3 oder Euro 4 erreichen, verfügen sie über sogenannte Open-filters. Außerdem sind die entsprechenden Vorkehrungen für Euro-2-Dieselmotoren getroffen worden. Die Fahrzeughalter müssen nach der Umstellung mit dem Herstellerzertifikat, der Werkstatt-Rechnung und ihren Fahrzeugdokumenten zum Fahrzeugzulassungsamt gehen, um den Umrüstfilter zu registrieren, sagt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer in München.

Das Einwohnermeldeamt übermittelt die neuen Angaben an das Steueramt, das dann die Umweltprämie mit den Fahrzeugsteuern anrechnet. Für Dieselfahrer, die den Frequenzumrichter bereits umgerüstet haben und den Frequenzumrichter vor der Genehmigung der Filterbeihilfe in ihre Fahrzeugscheine eingetragen haben, rät Maurer, das zuständige Steueramt zu fragen, wie sie die Steuererleichterung in Anspruch nehmen können. Vermutlich müsste man dem Steueramt die notwendigen Unterlagen als Nachweis der Anrechnung vorlegen.

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