Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Tüv alle 24 Monate
TÜV alle 24 MonateBei Ihrem PKW oder Motorrädern müssen Sie regelmässig zum Tüv. In diesem Heimtipp können Sie nachlesen, wie oft Sie zum nächsten Besuch beim Tüv gehen müssen und vor allem, wie Sie den nächsten Besuchstermin feststellen können. Die genauen Intervalle, in denen Sie Ihr Kraftfahrzeug vom Tüv überprüfen müssen, sind vom Gesetzgeber vorbestimmt.
Prinzipiell erfolgt die Generalinspektion durch den TÜV, die seit 2010 auch die Abgasprüfung umfasst, alle 24 Monate. Sie müssen Ihr Fahrzeug nach der Erstanmeldung 36 Monate lang nicht durch den TÜV prüfen. Wenn Sie nicht vermerkt haben, wann Sie das zuletzt beim TÜV waren, ist es sehr einfach, Ihren nächstfolgenden Besuchstermin zu bestimmen: Den nächstfolgenden Tag für die HU entnehmen Sie bitte der Meldebescheinigung.
Der entsprechende Kalendermonat wird durch zwei starke Striche oben auf der Seite angezeigt. In Uhrzeigerrichtung würde der Kalendermonat auf der 12. Anmerkung: Die Aufsichtsbehörde sucht nach der TÜV-Plakette, wenn Sie Ihr Fahrzeug oder Ihre Maschine abgestellt haben. Sollte Ihr nächstes TÜV-Termin bereits abgelaufen sein, erhalten Sie in Kürze eine Mail, die wir im folgenden Artikel für Sie aufbereitet haben.
Aus& quot; für die Zurückdatierung der Hauptkontrolle Ihres Fahrzeugs.
Jeder, der bisher versäumt hat, eine neue Fahrzeugplakette für sein Auto pünktlich zur HU zu erhalten, hat den nächsten Prüfungstermin um die Monate zurückgestellt, in denen die Frist überschritten wurde. D. h., wer einen Termin für die HU im Jänner gehabt hätte, aber erst im MÃ??rz sein Kraftfahrzeug mit dem TÃ?V vorlegt, musste statt nach 24 Monaten bereits nach 21 Monate wieder eine Teilevision PrÃ?fung durchfÃ?hren.
Anlass für die Umstellung ist eine gesetzliche Beurteilung durch das Bundesverkehrsministerium, wonach die vorherige Verordnung auf einer fragwürdigen rechtlichen Grundlage basiert. Die Aufkleber für die HU sind ab dem 01.01.2012 immer für die nächsten zwei Jahre ab dem Demonstrationsdatum gültig. Für Fahrzeuge mit saisonalen Kennzeichen, die außerhalb der Betriebszeit einen Fälligkeitstermin haben, muss die HU noch im ersten Betriebsmonat durchgeführt werden.
Prinzipiell sollte jedoch die Hauptkontrolle von Kraftfahrzeugen nicht überschritten werden. Der Fahrzeugeigentümer ist für die Termintreue zuständig und ist gesetzlich verpflichtet, bei einer Überschreitung von zwei bis vier Monate 15 EUR zu zahlen. Für eine Kontoüberziehung von bis zu acht Monate muss mit einer Geldstrafe von 25 EUR gerechnet werden.
Ist das Fahrzeug erst nach acht Monate TÜV-geprüft, beträgt die Strafe nicht nur 40 EUR, sondern auch zwei Zähler im Flensburger Hauptverkehrsregister. Daher ist es sinnvoll, sich von Zeit zu Zeit das Kennzeichen des Nummernschildes anzusehen, um das Datum der HU nicht zu verpassen. Das Datum steht auf dem Aufkleber auf der Rückseite des Autos und gibt das Jahr in der Bildmitte und den Tag der letzten Hauptkontrolle an.
Der Aufkleber ändert sich jedes Jahr und wird alle sechs Jahre in den verschiedenen Farbtönen gedruckt.