Die Hauptuntersuchung hat schon so mancher Beziehung zwischen Auto und Fahrzeughalter ein jähes …
Lichtmaschine Verschleißteil
Verschleißteil des GeneratorsFallen die Generatoren unter die Garantie? - FF Fords Fiesta Forumsbeiträge
Falls Sie den Festa vor einigen Wochen als Neuwagen erworben haben, dann JA..... Ein Generator zählt nicht zu den Verschleissteile, die von der Garantieverpflichtung ausgenommen sind. Wenn Sie die Festa GEBRAUCHT erworben haben, kommt es auf eine eventuell bestehende Gebrauchtwagen-Garantie an.... dann ist das bekannte Kleinformat exakt zu untersuchen.
Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich auf Sachmängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren, aber nicht bekannt waren. Fehler sind JEDE unerfreuliche Abweichungen von der Sollbedingung, wie sie vereinbar oder üblich sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich in der Regel auf 2 Jahre, bei versteckten Fehlern auf 3 Jahre. Bei Kauf von Konsumgütern (ein Konsument erwirbt einen beweglichen Gegenstand bei einem Händler) eines neuen Gegenstandes kann die Garantie nicht auf weniger als 2 Jahre und bei Gebrauchtgegenständen auf weniger als 1 Jahr verkürzt werden.
Tritt innerhalb der ersten 6 Monaten ein Fehler auf, wird davon ausgegangen, dass der Fehler bereits bei der Lieferung vorhanden war. Dabei hat sich der Auftragnehmer selbst zu entschuldigen, d.h. DIR gegenüber nachzuweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht vorhanden war. Wenn Sie das Fahrzeug von "privat" erworben haben, ist die Garantie in der Praxis praktisch gänzlich ausgeklammert. Also: Vom Fachhändler gekauftes Fahrzeug und Lichtmaschinenfehler INNERHALB der ersten 6 Monaten nach Lieferung festgestellt = verhältnismäßig problemfreier Garantiefall.
Sie müssten dem Auftragnehmer nach 6 Monate nachweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war (nichts anderes umfasst die Gewährleistung).
Alternator ein Verschleißteil? - Schadensersatzforderung & Recht
Vorbei an 3BG V6, EZ 08/2001 im MÃ??rz 2006 als Gebrauchtfahrzeug beim VW-HÃ?ndler. Nach dem Gebrauchtwagengesetz mindestens 1 Jahr Haftung für Sachmängel, wodurch nach sechs Monate die Nachweislast umgekehrt wird, d.h. ich müßte nachweisen, daß ein Sachmangel bereits bei Lieferung vorlag. Im ersten Halbjahr geht der Versicherer davon aus, dass der Fehler bei der Übernahme der Sache vorhanden gewesen sein muss.
Ich deute noch innerhalb der ersten sechs Monaten einen Fehler (laute Motorengeräusche ) an und bitte den Glücklichen, den Fehler im Zuge der Sachmangelhaftung zu beheben. Anmerkung: Nach lauten Schleifgeräuschen kann das Gleitlager der LiMa beschädigt gewesen sein. In Sonstiges war kein Fehler an der LiMa ersichtlich.
Ein genauer Hinweis auf den Mangel steht noch aus. Unvermeidlich war kein LiMa auf Vorrat und man musste einen bestellen. Er hat meinen Einspruch gegen die Sachmangelhaftung unverzüglich an den Niederlassungsleiter weitergeleitet, der mich kurz darauf ansprach. Natürlich lief das GesprÃ?ch nicht nach meinen Ideen und hatte folgende Kernaussage: Ein Generator unterliegt einem gewisses VerschleiÃ?.
Hinweis: Wenn Sie diese Feststellung als Maßstab für alle Belange nehmen, kann fast alles, was sich in irgendeiner Weise verschiebt, als Verschleißteil in einem Kraftfahrzeug bezeichnet werden und gehört daher nicht zur Sachmangelhaftung. Ungeachtet der intensivsten Anfragen konnte mir niemand mitteilen, wie der Verschleiss bei einem LiMa ist.
Als Konsument muss ich die meist verwendeten Verschleissteile wie z. B. Bremse, Kupplungen, etc. miteinander vergleichen. Hier sind die Abnutzungserscheinungen durch den Einsatz und z.B. bei Bremsbelägen durch Ausdünnung der Bremsbeläge voreingestellt. Witzigerweise konnte der Freund keine Informationen darüber liefern, dass es eine Regelung gibt, wann ein LiMa den "hängenden Mann" macht.
Aus meiner Sicht ergeben sich folgende Fragen: Sind LiMa ein Verschleißteil im herkömmlichen Sinn? Gibt es eine "Liste", in der Verschleissteile an einem Kraftfahrzeug festgelegt sind? Wurde ein LiMa, das als Verschleißteil bezeichnet wird, ersetzt? Werden von der Sachmangelhaftung betroffenen Personen, die eine LiMa erhalten haben, getauscht?
Da ich mir über meinen Einspruch gegen den Fachhändler nicht 100%ig im Klaren bin, möchte ich nun wissen, wer Recht hat. Übrigens bin ich zum Beispiel überrascht, dass die GW-Garantie den Ersatz eines LiMa zahlt, obwohl es sich - nach der Bestimmung meines Autohauses - um ein Verschleißteil handelt? read up? Deshalb kann ich nur eine generelle Erklärung abgeben und erklären, wie ich mich verhalten würde: Normalerweise ist es der Fehler selbst, der zählt.
Beispiel: Zu behaupten, dass die Bremse eines Fahrzeugs ein Verschleißteil ist, wäre zu umfangreich. Bei den Bremsbelägen, den Scheiben und auch der Betriebsflüssigkeit handele es sich zweifellos um Verschleissteile. Verschleißbeanspruchte Teile können jedoch auch einen Materialfehler haben, sofern dies nicht bei normalem Gebrauch der Fall ist. Dass z. B. Bremssättel aus Verschleißteilen bestehen sollten, würde ich jetzt persöhnlich nicht unterzeichnen.
Persoenlich wuerde ich den defekten LiMa zu einem unabhaengigen Mechanikermeister bringen und ihn auffordern, den Fehler zu identifizieren und Ihnen zu erklaeren. Liegt der Mangel an der Verschleißerscheinung der LiMa (bei einer Kilometerleistung von weniger als 100 km vielleicht nicht normal, aber auch nicht unmöglich), müssen Sie nur den SB für die Gebrauchtwagen-Garantie bezahlen.
Andernfalls würde ich die Instandsetzung an Ihrer Stätte im Zuge der Garantie (dazu auch die Rückerstattung der Mietwagenkosten ) einfordern. Bei zwei Telefonaten mit Autoexperten kam einer von ihnen zu dem Schluss, dass ein Generator für ein Autounfallleben konstruiert wurde und mindestens 150.000 Kilometer dauern sollte.
Niemand wollte jedoch den Ausdruck "Verschleißteil" verwenden. Meiner Ansicht nach ist ein Grenzwert also kein Verschleißteil. Man könnte dann tatsächlich zu allen Verschleißteilen sprechen, da alles in einer Art und Weise verschleißbehaftet ist. Doch mit einer Neuwagengarantie, soweit ich weiß, gehört so etwas nicht zu den Verschleißteilen. Ich definiere Verschleißteile wie folgt: Alles, was in einem Instandhaltungs- oder Wartungsplan enthalten ist, ist ein Verschleißteil Alles, was nicht überprüft oder bei Serviceleistungen regelmässig ausgetauscht wird, ist kein Verschleißteil.
Ich hatte noch nie eine Lichtmaschine. Ob Bosch oder Waleo, ob sie Ihre Erzeugnisse als "echte" Verschleissteile betrachten oder nicht. Zuerst wurde gefragt: Bezahlst du auch für Verschleiße? Die zweite Fragestellung war: Ist ein Generator ein Verschleißteil? Dann habe ich gesagt, dass die Versicherungsgesellschaft den entstandenen Sachschaden nicht an die Versicherungsgesellschaft abführen sollte, weil sie die Garantie umgehen und die Versicherungsgesellschaft in Anspruch nehmen werden.
Bei Sachmängeln gilt NUR der Tag der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden. Praktisch alles, was einen Tag später ausfällt, fällt nicht mehr unter die Herstellergarantie, sondern unter die GW-Garantie. Denn man kann sich auf die Sachmangelhaftung beziehen. Das nenne ich nach dem, was ich bisher erlebt habe, grobe Fahrlässigkeit, sofern das Verfahren des Händlers hier korrekt ist.
Immerhin ist die Fragestellung nach dem "Verschleißteil" vom Versicherungsunternehmen klar beantwort. Habe ich jetzt aber eine Anforderung an den freien Austausch der LiMa oder kann ich mich freuen, dass ich den GW zu diesem Zeitpunkt nicht zurückgewiesen habe? Bei Sachmängeln gilt NUR der Tag der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden. Praktisch alles, was einen Tag später ausfällt, fällt nicht mehr unter die Herstellergarantie, sondern unter die GW-Garantie.
In der Garantiezeit gibt es Juroren, die selbst den Bremsbelag verrutschen ließen. Der Generator muss sechs Monaten dauern, dann können Sie darüber diskutieren. Meines Erachtens hätte der Kaufmann vor dem Gericht keine Aussicht. Die Händlerin weiss ganz genau, wovon sie spricht und bemüht sich, auszusteigen. Bei Sachmängeln gilt NUR der Tag der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden.
Praktisch alles, was einen Tag später ausfällt, fällt nicht mehr unter die Herstellergarantie, sondern unter die GW-Garantie. In der Garantiezeit gibt es Juroren, die selbst den Bremsbelag verrutschen ließen. Der Generator muss sechs Monaten dauern, dann können Sie darüber diskutieren. Meines Erachtens hätte der Kaufmann vor Gericht keine Aussicht.
Die Händlerin weiss ganz genau, wovon sie spricht und bemüht sich, auszusteigen. Mit der gesetzlichen Garantie wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer dafür verantwortlich ist, dass sich die Waren im Moment der Lieferung in einem qualitäts- und rechtsmängelfreien Erhaltungszustand befinden (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!). Jeder Teil, der nach der Lieferung abbricht und kein Folgefehler ist, bringt dem Käufer Unglück!
Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Abgabe des Fahrzeuges nachzuweisen hat, dass die Lichtmaschine defekt ist. Wenn der Dealer dies nicht beweisen kann, hat er Pech und muss für die Reparatur bezahlen. Die Geschichte einer alten Frau ist, dass bei Händlern erworbene Ersatzteile 6 Monaten ausreichen. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Abgabe des Fahrzeuges nachzuweisen hat, dass die Lichtmaschine defekt ist.
Wenn der Dealer dies nicht beweisen kann, hat er Pech und muss für die Reparatur bezahlen. Dann ist es bequem genug für den Dealer, ganz unkompliziert zu sagen, dass es zum Zeitpunkt der Lieferung in Ordnung war, und wie? Warum eine gesetzlich vorgeschriebene Garantie von einem oder zwei Jahren, wenn sie nur für die Bedingung am Tag der Lieferung gilt? Tritt ein Defekt innerhalb der ersten sechs Monaten nach dem Erwerb auf, so wird gesetzlich davon ausgegangen, dass der Defekt bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war.
Die Verkäuferin trägt die Beweislast für das Gegenteilige. Danach hat der Auftraggeber nachzuweisen, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war. Ich muss also den Händler bitten, zu belegen, dass der Fehler von mir ausging. Aber warum geht das Recht davon aus, dass, wenn ein Defekt innerhalb der ersten sechs Monaten nach dem Erwerb auftritt, der Defekt bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war?
Auch hier wird der Schluss gezogen, dass Lagerschäden an der LiMa keineswegs "plötzlich" auftreten, sondern ein nach und nach angekündigter Sachschaden sind. Vermutlich machte die LiMa zum Zeitpunkt des Kaufs einige Laute, die nicht leiser waren als das normale Motorengeräusch. Dabei geht es nicht darum, wer Recht hat, sondern darum, wer was nachweisen kann.
In einem solchen Falle kann man kaum etwas nachweisen. Selbst wenn der zum Lieferzeitpunkt maßgebend ist (ein nicht verständlicher Zustand), muss der Verkäufer nachweisen, dass der Fehler zum Lieferzeitpunkt NICHT vorhanden war. Inwiefern soll der Geber nachweisen, dass keine Metallsplitter im Triebwerk waren oder dass Garys Triebwerk selbst zerstört wurde?
Wenn der Unternehmer diesen Nachweis nicht erbringen kann, hat er zu bezahlen. Für Gary gibt es nur eines zu beanspruchen: "Folgeschäden eines versteckten Defekts bei der Übergabe". Andererseits musste Gary nach 6 Monate nachweisen, dass das Teil bereits gebrochen war, was er nicht mehr tun kann. Weil, wenn Gary den richtigen Schutz versichert hätte und der Dealer natürlich nicht, weil das nicht möglich ist, er sich nur beschweren müßte.
Dann wird ein Expertengutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis vollkommen ungeklärt ist, und dem Dealer geht im Voraus die finanzielle Brisanz aus, so dass er aufgeben muss. Grundsätzlich ist der Trader aus rechtlicher Hinsicht immer der Narr. Zur eigentlichen Frage: Der LiMa ist ein Verschleißteil oder nicht, es gab in der DIN 50320 gar eine Begriffsbestimmung, was Abnutzung und ein Verschleißteil ist.
Das ist heute so definiert: Verschleiss ist der Massenverlust (Oberflächenabrieb) einer Materialoberfläche durch Abrieb-, Walz-, Schlag- und Kratzbelastung. Verschleiss ist eine der Hauptursachen für Bauteilschäden und den damit einhergehenden Versagen von Anlagen und Ausrüstungen. Daher ist die Reduzierung des Verschleißes ein wesentliches Mittel, um die Nutzungsdauer von Anlagen zu verlängern und damit Ressourcen und Ressourcen zu sparen.
Auf der anderen Seite wird angestrebt, den unvermeidlichen Verschleiss auf leicht austauschbare Komponenten zu begrenzen, die als Verschleißteile bezeichnet werden. Auf der anderen Seite wird angestrebt, den unvermeidlichen Verschleiss auf leicht austauschbare Komponenten zu begrenzen, die als Verschleißteile bezeichnet werden. Der LiMa ist das leicht zu ersetzende Teil, das die verschleißenden Kugellager enthält.
Somit ist der LiMa ein Verschleißteil. Der Teil, der (wahrscheinlich) nicht einfach zu erweitern ist, ist das Camp, nicht das Lima selbst. Starterkohlen sind Verschleißteile, ebenso wie Gurte, Bremsbeläge und Riemenscheiben, aber nicht alle AGGREGATE! Machen Sie ein echtes Aufsehen, es kann nicht stimmen, dass der Dealer innerhalb der ersten 6 Monaten aus der Story aussteigen will!
Der Teil, der (wahrscheinlich) nicht einfach zu erweitern ist, ist das Camp, nicht das Lima selbst. Starterkohlen sind Verschleißteile, ebenso wie Gurte, Bremsbeläge und Riemenscheiben, aber nicht alle AGGREGATE! "Der " Raumfahrer " schrieb: "Mach dort ein echtes Aufsehen, es kann nicht stimmen, dass der Dealer innerhalb der ersten 6 Monaten aus der Sache herauskommen will!
Ausgeschlossen von der Sachmangelhaftung sind Verschleissteile. Also ist ein Dealer in unserer Stadt bankrottgegangen, weil die meisten Käufer erst einmal bei ihm eingekauft / instandgesetzt haben. Schäden wären "theoretisch" über die Sachmangelhaftung zu ersetzen. Zum ersten Mal zum Themenbereich Gebrauchtwagengarantie und Sachmangelhaftung (hier: die ersten 6 Monate): Ich hatte in den ersten 6 Jahren ( "Ich denke nach 2-3 Monaten") einen eher extremen Bremsfading an meinem 5BG 6x4Motion.... die Scheiben hatten eine völlige Unsymmetrie (mit fast 15TKM Gesamtkilometerleistung des Fahrzeugs).
solange der Unternehmer Beweise benötigt - und den Fehler beseitigen muss. Er behauptete erneut entschieden und starr, dass der entstandene Sachschaden "natürliche Abnutzung" weit unter 100.000 Kilometern sei..... Gestern habe ich an VALEO geschrieben und sie gefragt, wie hoch die Lebenserwartung für ein Generatorlager ist Mal schauen, was der Produzent sagt....
Ki, ich habe ganz leicht übersehen, dass der LiMa noch funktioniert, aber nur Lärm gemacht hat. Es wäre also gut zu wissen, ob der Fehler am LiMa auch dann vorhanden sein könnte, wenn es keine Schleiffehler gab. Doch der LiMa lieferte zu jeder Zeit noch genügend Leistung, ohne dass eine auffällige Niederspannung erkannt wurde, nicht wahr?
Übrigens, ich denke nicht, dass es wichtig ist, ob der Grenzwert für den Grenzwert ein Verschleißteil ist oder nicht. Wenn der Fehler auf einen überproportionalen Verschleiß zurückzuführen ist (bei einer Laufleistung von deutlich unter 100 km denke ich, dass dies durchaus möglich ist), kann es sich auch um einen Fehler an einem Verschleißteil auflösen.
Dies wäre jedoch auszuschließen, wenn der Grenzwert für die Region limabedingt eine überdurchschnittliche Belastung darstellen würde, was ich für eher ungewöhnlich erachte. Es ist also nicht so leicht mit einem Sauger, der nach - sagen wir mal - 5 Monate aufhört. Der Auftraggeber hat stets nachzuweisen, dass ein tatsächlicher Materialfehler vorliegt. Der Auftraggeber hat dies nachzuweisen.
Dabei geht es, sobald der Kaufmann beansprucht, nicht um einen Fehler (steht im Paletten - BGB-Handkommentar - zu 476 in Marge 5). Dies wäre im jetzigen Fall von Lithium-Metall die Fragestellung, ob der Grenzwert für den Grenzwert für den Grenzwert überschritten ist, ob es sich um einen Materialfehler oder um ein Verschleißteil des Grenzwertes für den Grenzwert für die Lebensdauer des Grenzwertes Limas handeln würde.