Eine Autoreparatur reißt stets ein Loch in die Haushaltskasse. Mit etwas Vorkenntnis, der richtigen …
Kfz Hebebühnen Wartung
Wartung von HebebühnenUVV-Sicherheitsprüfung für Hebebühnen, Tore und Absauganlagen.
UVV-Wartung und Test von Hebebühnen, Abgasabsaugsystemen
Prüfung nach: und darüber hinaus können wir Ihnen anbieten: Wir offerieren Ihnen alle oben genannten Tests zu günstigen Pauschalpreisen. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Preisangebot, je nach der zu testenden Menge. Darüber hinaus übernehmen wir auch gern die Wartung der oben genannten Geräte, wobei auch kleine Reparaturen in der Regel zeitnah und kosteneffizient sind.
Hinweis für alle Aufzugsbetreiber: Nach EN 982 und den Normwerten nach DIN 20066 müssen Druckleitungen in Aufzügen nach Erfordernis, längstens aber nach 6 Jahren ausgetauscht werden. Die unten aufgeführten Werkstatteinrichtungen werden nach den Bestimmungen des UVV-VBG einer jährlich stattfindenden Sicherheitsprüfung unterzogen:
Hubarbeitsbühnen und Prüftechnologie
Als mittelständische Tochtergesellschaft der weltweit agierenden STENHØJ-Gruppe sind wir auf die Fertigung und den Vertrieb von Hebebühnen für Kraftfahrzeuge ausgerichtet. Die Werkstätten werden von uns fachkundig betreut, mit den notwendigen Investitionen ausgestattet und durch eine eigene Montage- und Service-Organisation betreut. Neben gutem Wissen über Elektrotechnik, Druckluft technik, Hydraulik und der hohen Selbstständigkeit setzen wir eine hohe Reisebereitschaft unserer Kundendiensttechniker voraus.
Im Idealfall haben Sie eine technische Berufsausbildung, z.B. als Schlosser, Elektrotechniker, Automobil- oder Land- und Baumaschinen-Mechatroniker, Baumaschinenführer oder Bauingenieur. In einem sympathischen, teamfähigen Betrieb mit flacher Hierarchie und leistungsorientierter Auszahlung.
Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften (Benutzung, Inspektion, Wartung, etc.), die für alle Betriebsmittel gültig sind, sind auch für diese Betriebsmittel spezielle Vorschriften zu berücksichtigen. Bei Fahrzeugaufzügen sind regelmäßige Inspektionen und Abnahmen vorzunehmen. Das Fahrzeug muss so auf den Lifter gestellt werden, dass es nicht nach unten rollen oder fallen kann. Die Belastbarkeit und andere für den gefahrlosen Einsatz erforderliche Informationen müssen deutlich gekennzeichnet sein.
Bei Hubtischen sind periodische Versuche und bei festen Hubtischen mit einer Tragkraft über 10 kg oder einer Förderhöhe über 2 Meter vorzunehmen. Die Belastbarkeit und andere für den gefahrlosen Einsatz erforderliche Informationen sind deutlich zu kennzeichnen. Bei Ladebordwänden sind regelmäßige Inspektionen und Abnahmen vorzunehmen.