Hauptuntersuchung was wird Geprüft

Die Hauptuntersuchung, was geprüft wird

Bei vielen Autobesitzern oder Motorradbesitzern steht der nächste Termin für die Hauptuntersuchung unmittelbar bevor. Häufige Fragestellungen zur Hauptuntersuchung Wie ist die Hauptuntersuchung (HU)? Welche Prüfungen werden an der Hochschule durchgeführt? Woher weiß ich, wann ich zur Hauptuntersuchung gehen muss? Worauf ist bei Kraftfahrzeugen mit Saison-Kennzeichen zu achten?

Wie sind Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen mit abgelaufenen HUs zu bewerten? Ist die Hauptuntersuchung eines in Deutschland angemeldeten Fahrzeugs auch im Inland möglich?

Ist die Hauptuntersuchung kostenpflichtig? Die Hauptuntersuchung (HU) stellt sicher, dass alle Kraftfahrzeuge die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften einhalten. Ist der Test bestanden, wird auf dem rückwärtigen Nummernschild eine rundliche Prüfaufkleber mit dem Termin für die nächste fällige Handling Unit anbringen. Der Aufkleber ist je nach Ausgabejahr farblich unterschiedlich. Die Fahrzeughalterin muss sicherstellen, dass ihr Auto immer eine ordnungsgemäße Prüfaufkleber hat.

Ab dem 01.01.2010 ist die Abgasprüfung in die Hauptuntersuchung eingebunden. Zur Minimierung der Auswirkungen auf unsere Umgebung muss der Fahrzeughersteller die Erfüllung der geltenden, EU-weit einheitlichen Emissionsgrenzwerte für jeden neuen Kraftfahrzeugtyp nachweisen, bevor er für den Strassenverkehr freigegeben wird, und dies durch eine neutrale Prüfinstanz bestätigen. Der Abgastest (AU) gibt Aufschluss darüber, ob Ihr Auto noch die gesetzlichen Grenzwerte erfüllt und wird zusammen mit der Hauptuntersuchung durchführt.

Daher unterliegen sie auch den gleichen regelmässigen Prüfintervallen. Der Test deckt folgende Gebiete ab: Inspektion von Komponenten und Systemen: Klassifizierung von Mängeln: Wenn das Auto Fehler aufweist, werden diese im Inspektionsbericht in den jeweiligen Fehlerklassen gemeldet. Diese Meldung muss nicht im Wagen aufbewahrt werden, sondern ist bis zur erneuten Überprüfung zu verwahren und den Behörden auf Anfrage vorzuweisen.

Geringfügige Fehler (GM): Der Aufkleber wird weiterhin ausgestellt, wenn die Fehler sofort nachbestellt werden. Signifikante Fehler (EM): Die Aufkleber werden nicht ausgegeben, eine erneute Prüfung ist notwendig. Verkehrsunsicherheit (VU): Das Auto ist für den Strassenverkehr nicht mehr zugelassen, die HU-Aufkleber werden abgezogen. Erklärungen zur Sicherheitsüberprüfung (SP): Eine Sicherheitsüberprüfung ist eine Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsüberprüfung an Nutzfahrzeugen (COM, LKW>7,5t, Anhänger>10t).

Sie müssen für die Handling Unit die Zulassungsurkunde Teil I oder den Fahrzeugbrief des zu überprüfenden Fahrzeuges und ggf. den Prüfbericht der vorhergehenden Handling Unit vorlegen. Für getunte oder konstruktiv veränderte Fahrzeuge sind die Prüfbescheinigungen oder Änderungsabnahmen von Anbauten wie z.B. Spezialfelgen oder Senkfedern vorzuweisen. Sind diese noch vorhanden, sind diese Tests für die anstehende Hauptuntersuchung nicht erforderlich.

Wenn Ihr Fahrzeug mit einer fest installierten Flüssiggas-Anlage ausgestattet ist, die nicht zum Fahren des Fahrzeugs verwendet wird (z.B. Kochgeräte im Reisemobil), empfiehlt es sich auch, die ordnungsgemäße Überprüfung nachzuweisen (Plakette oder Zertifikat). Für die Hauptuntersuchung genügt die Anhängerliste anstelle des von land- und forstwirtschaftlich genutzten Zulassungsnachweises Teil I (Fahrzeugschein) nicht.

Sollte ein Kraftfahrzeug die Plakette bei der Hauptuntersuchung (HU) nicht sofort erhalten, sind Sie als Fahrzeugbesitzer verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beheben und innerhalb eines Monates zur Prüfung vorzulegen. Der Fahrer muss nach einer erfolgreichen Prüfung auch den Prüfbericht der Hauptuntersuchung bis zur erneuten Prüfung des Fahrzeugs aufheben. Im Gegensatz dazu müssen Kraftfahrer über Prüfbescheinigungen für Fahrzeugänderungen verfügen, die nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt sind.

Der Abgastest (AU) ist Teil der Hauptuntersuchung und wird daher durch den HU-Bericht erfasst. Sie kann aber auch von renommierten Workshops ausgeführt und gesondert belegt werden. Auch nach der Hauptuntersuchung unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um Ihr Fahrzeug. Auf dem runden Prüfaufkleber auf dem rückwärtigen Nummernschild sind Jahr und Tag der nächstfolgenden Hauptuntersuchung angegeben.

In der Mitte oben steht der Kalendermonat der folgenden Hauptuntersuchung. Auf das HU-Datum haben die beiden Bindestriche unter den Ziffern 1, 12 und 11 keinen Einfluß. Im Regelfall muss die Hauptuntersuchung alle 24 Monate vorgenommen werden. Bei Überschreitung der Frist um mehr als zwei Wochen wird Ihnen ein Zuschlag von 20 Prozentpunkten auf den HU-Preis auferlegt.

Die Kfz-Versicherung wird bei einem Unfall, der auf das Fehlen einer Hauptuntersuchung zurückgeht, Rückgriffsansprüche gegen den Kfz-Inhaber einfordern. Die Überschreitung der Höchstzahl bestraft der Gesetzgeber folgendermaßen: Für Pkw, Motorräder, leichte Anhänger (nicht sicherheitsgeprüfte Fahrzeuge): Bei Nutzfahrzeugen, für die eine Sicherheitsüberprüfung vorgesehen ist: Wenn bei der Prüfung oder Sicherheitsüberprüfung wesentliche Fehler aufgedeckt wurden und Sie die 1-monatige Überprüfungsfrist nicht einhalten, können Sie eine Warngebühr von 15 ? erheben.

Bei Fahrzeugen mit saisonalem Kennzeichen muss nicht außerhalb der Betriebszeit, sondern im ersten Folgemonat nach der Betriebsunterbrechung kontrolliert werden. Ausserhalb der Betriebszeit darf das Auto nicht im Bereich des Öffentlichen Verkehrs abgestellt werden, sondern muss auf einem nicht öffentlichem Gelände abgestellt werden. Wurde kein Kennzeichen im Voraus reserviert? Wenn nicht, müssen Sie zuerst zur Registrierungsstelle gehen und dann die Registrierung für Ihr Auto veranlassen.

Nachdem Sie die Hauptuntersuchung bestanden haben, können Sie die Genehmigung abschließen. Fremde Prüfprotokolle sind daher unzulässig, da sie nach landesspezifischen Kriterien erfolgt. Daher muss die Hauptuntersuchung von einer Kontrollstelle in Deutschland vorgenommen werden. Zur Durchführung der Inspektion muss das Auto nicht unmittelbar nach Überschreiten der Hauptuntersuchung nach Deutschland mitgebracht werden.

Sie sollte jedoch sofort nach der Ankunft in Deutschland überprüft werden. Falls die letzten Hauptuntersuchungen weniger als zwei Jahre dauern, müssen sie ersetzt werden. Bei der Folgeinspektion brauchen Sie den Inspektionsbericht, den Sie bei der ersten Inspektion, die Ihr Auto nicht durchlaufen hat, bekommen haben, sowie den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsurkunde Teil I.

In den Fahrzeugdokumenten stehen die gesetzlichen Vorschriften (Nummern 20 bis 23 und 33 im Fahrzeugbrief oder Felder 1 bis 3 und 22 im Neufahrzeugbrief bzw. der Zulassungsurkunde Teil I). Oftmals werden jedoch nur Bereifungen einer einzigen erlaubten Abmessung in den Fahrzeugdokumenten aufgeführt, obwohl auch andere verwendet werden können.

Werden andere als die in den Fahrzeugscheinen oder anderen dazugehörigen Unterlagen beschriebenen Fahrzeugreifen verwendet, sollte mindestens vor dem Inspektionsdatum abgeklärt werden, ob die Räder Standardreifen sind oder nicht. Modifizierte Altreifen werden im Laufe der HU gesondert bewertet und ggf. im Wege einer besonderen Modifikationsprüfung geprüft.

Bereifung und Felge sollten auf äußerliche Beschädigung geprüft werden. In den seltensten Fällen sind die Gründe für Reifenschäden im eigenen Fahrzeug (z.B. bei Runderneuerungen ), und in den seltensten Fällen werden Reifenschäden durch Herstellungsfehler o.ä. ohne äußeren Einfluss verursacht. Dennoch ist es notwendig, den Reifenzustand regelmässig zu überwachen, da unsachgemässe Benutzung (z.B. geringer Reifeninnendruck) oder unvorteilhafte Lenkmanöver (z.B. Fahren über hohen oder sehr scharfkantigen Bordsteinen, Randkontakt der Laufräder beim Einparken) zu Schaden führen können.

Darüber hinaus kann der Verschleisszustand der Räder manchmal auf Inkonsistenzen in der Fahrwerkgeometrie des Fahrzeuges oder auf Mängel an Fahrwerkskomponenten hinweisen. Aus diesem Grund wird der Zustand des Reifens während der gesamten Lebensdauer sorgfältig geprüft, auch auf der sonst unsichtbaren Innenfläche, wo auch verborgene Mängel zu finden sind. Bereifung und Felge sollten auf äußerliche Beschädigung geprüft werden.

In den seltensten Fällen sind die Gründe für Reifenschäden im eigenen Fahrzeug (z.B. bei Runderneuerungen ), und in den seltensten Fällen werden sie durch Fabrikationsfehler o.ä. ohne äußere Einflüsse verursacht. Dennoch ist es notwendig, den Reifenzustand regelmässig zu überwachen, da unsachgemässe Benutzung (z.B. zu geringer Reifeninnendruck) oder Fehlmanöver (z.B. Fahren über hohen oder sehr scharfkantigen Bordsteinen, Kantsteinkontakt der Felgen beim Parken) zur Beschädigung führen können.

Darüber hinaus kann der Verschleisszustand der Räder manchmal auf Inkonsistenzen in der Fahrwerkgeometrie des Fahrzeuges oder auf Mängel an Fahrwerkskomponenten hinweisen. Aus diesem Grund wird der Zustand des Reifens während der gesamten Lebensdauer sorgfältig geprüft, auch auf der sonst unsichtbaren Seite, wo auch verborgene Schäden zu finden sind. Im Hauptprofil der Räder gibt es an mehreren Punkten kleine Bahnen, die bei einer bestehenden Restprofiltiefe von 1,6 Millimeter auf gleicher Ebene wie die Profilblöcke sind.

Auf der Reifenflanke oder der Laufflächenkante ist die Position der Verschleißanzeiger (TWI) mit dem Symbol für ZWI gekennzeichnet, so dass man von dort nur noch in die Mitte der Lauffläche gehen muss, um einen solchen zu suchen. Das Profiltiefenmessgerät wird auf zwei nebeneinanderliegende Profilsteine aufgelegt und dann die Messleiste zwischen den Profilsteinen nach unten geschoben.

Die 17-stellige Zahl kennzeichnet das Auto einmalig. Der FIN muss immer fest mit dem Chassis oder Gestell bzw. der Aufbaukonstruktion verbunden sein (gehämmert, geprägt, gefräst oder gepunktet). Moderne Fahrzeuge haben oft ein kleines Zusatzschild mit dem FIN unter der Frontscheibe (linker unterer Rand).

Prinzipiell dürfen nur solche Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen angebracht werden, die explizit vorgesehen oder für erlaubt erachtet werden. Der Stromanschluss an die Beleuchtungseinrichtung des angekoppelten Anhängers und an andere Verbraucher erfolgt über die Aufbausteckdose. Innerhalb der Handling Unit des Zugfahrzeuges wird die korrekte Kontaktzuordnung und Funktionsweise der Anhängerkupplung überprüft.

Der Handbremshebel soll gefahrlos einfallen und das Gerät bei Steigungen und Gefällen verlässlich aufhalten. In modernen Kraftfahrzeugen wird die Parkbremse oft nicht mehr über einen Hand- oder Fußschalter bedient, sondern über eine Taste elektromotorisch ausgelöst. Selbst bei starkem Bremsen muss das Auto in der Fahrspur verbleiben und darf nicht seitlich nachziehen.

Ersatz- oder Sportendschalldämpfer aus dem Zubehörfachhandel müssen über eine separate Prüfbescheinigung (z.B. EG-Zulassung) verfügen, in deren Anwendungsbereich das jeweilige Kraftfahrzeug gelistet ist. Erst dann ist eine solche Veränderung erlaubt und damit sichergestellt, dass das Abgas- und Schallverhalten nicht beeinträchtigt wird. In der HU werden unter anderem die Abgasemissionen des Triebwerks überprüft.

Für moderne Fahrzeuge mit elektronischer Motorregelung und so genannter On-Board-Diagnose (OBD) kann ein "elektronischer" Test über eine standardisierte Anbindung an die Motorregelung ausreichend sein. Akkus in heutigen Kraftfahrzeugen sind oft Wartungsfreiheit, werden aber auf der anderen Seite durch eine Vielzahl von Konsumenten im Fahrzeugnetz und durch spezielle Technik (z.B. automatische Sternabschaltung des Motors) hochbeladen.

Grundsätzlich sind solche Bauteile nur erlaubt, wenn ein entsprechender Prüfnachweis vorhanden ist, in dem das entsprechende Gefährt benannt ist. Es hat die wesentliche Funktion, den Verkehr zwischen Auto und Fahrbahn unter allen üblichen Einsatzbedingungen sicherzustellen. Das Lenksystem ist auch ein wichtiger Sicherheitsfaktor im Auto. Änderungen am Kfz, die zu einer Beeinträchtigung des Abgas- oder Lärmverhaltens oder zu einer Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer führt, bewirken das Ende der Betriebsgenehmigung des Fahrzeuges.

Zur Vermeidung dieser und der notwendigen Massnahmen (Einzelbewertung des Fahrzeuges nach 21 StVZO bei der so genannten TP und ggf. Neuausstellung der Betriebsgenehmigung durch die zuständigen Zulassungsbehörden) sollte für jeden Fahrzeugwechsel ein zugehöriges Prüfzertifikat vorgewiesen werden. Die ermittelten fachlichen Veränderungen werden im Zuge der HU auch daraufhin geprüft, ob die vorgeschriebenen Genehmigungen erfolgt sind.

Dies kann bei entsprechendem Aufwand nachgeholt werden.

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