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FAQ zur HU ("Hauptuntersuchung") Der Hauptuntersuchungsausschuss (HU) stellt sicher, dass alle Kraftfahrzeuge die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen einhalten. Ist der Test bestanden, wird eine Rundplakette auf dem rückwärtigen Nummernschild aufgeklebt, die den Termin für die nächste fällige Handling Unit angibt. Die Fahrzeughalterin muss sicherstellen, dass ihr Auto immer eine ordnungsgemäße Aufschrift hat. Ab dem 01.01.

2010 ist die Abgasprüfung in die Hauptkontrolle eingebunden.

Der Abgastest (AU) gibt Aufschluss darüber, ob Ihr Auto noch die gesetzlichen Grenzwerte erfüllt und wird zusammen mit der HU durchlaufen. Diese erfolgt durch optische, handwerkliche oder elektrische und metrologische Tests und zwar prinzipiell ohne Montageaufwand. Prüfung von Komponenten und Systemen: Klassifizierung von Mängeln: Wenn das Auto Fehler aufweist, werden diese im Prüfbericht in den jeweiligen Fehlerklassen protokolliert.

Diese Meldung muss nicht im Wagen aufbewahrt werden, sondern ist bis zur erneuten Prüfung zu verwahren und den Behörden auf Anfrage zu unterbreiten. Geringfügige Fehler (GM): Der Aufkleber wird weiterhin ausgestellt, wenn die Fehler sofort nachbestellt werden. Signifikante Fehler (EM): Die Aufkleber werden nicht ausgegeben, eine erneute Prüfung ist notwendig. Verkehrsunsicherheit (VU): Das Auto ist für den Strassenverkehr nicht mehr zugelassen, die HU-Aufkleber werden abgezogen.

Erklärungen zur Sicherheitsüberprüfung (SP): Eine Sicherheitsüberprüfung ist eine Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsüberprüfung an Nutzfahrzeugen (COM, LKW>7,5t, Anhänger>10t). Detaillierte Angaben zur HU und den rechtlichen Vorschriften finden Sie in unserem Flip-Katalog. Mit Hilfe unserer HU-Checkliste können Sie die wichtigsten Komponenten Ihres Fahrzeuges kennenlernen, mögliche Fehler rasch erkennen und beheben und sind vor unliebsamen Überaschungen an der HU geschützt.

Busse, Lkw und Anhänger müssen eigene Prüfintervalle einhalten. Falls diese Veränderungen im Fahrzeugbrief vermerkt sind, ist es ausreichend, sie mitzunehmen. Sind diese noch vorhanden, sind diese Tests für die anstehende HU nicht erforderlich. Für die HU ist die Anhängerliste anstelle des von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen immer noch vielfach verwendeten Zulassungsnachweises Teil I (Fahrzeugbrief) nicht ausreichend.

Es ist daher unerlässlich, dass Sie die Zulassungsurkunde für den Anhänger mitbringen. Sollte ein Auto die Plakette bei der Hauptkontrolle (HU) nicht sofort erhalten, sind Sie als Fahrzeugbesitzer verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beheben und innerhalb eines Monates zur Prüfung vorzulegen. Der Fahrer muss nach einer erfolgreichen Prüfung auch den Prüfbericht der Hauptkontrolle bis zur erneuten Fahrzeuginspektion aufheben.

Ein Mitführen des Berichts im Wagen ist jedoch nicht notwendig. Im Gegensatz dazu müssen Kraftfahrer über Prüfbescheinigungen für Fahrzeugänderungen verfügen, die nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt sind. Der Abgastest (AU) ist Teil der HU-Prüfung und damit Teil des HU-Berichts. Sie kann aber auch von ausgewiesenen Workshops ausgeführt und gesondert belegt werden.

Auch nach der Generalinspektion unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um Ihr Fahrzeug. Auf dem runden Prüfaufkleber auf dem rückwärtigen Nummernschild sind Jahr und Tag der nächstfolgenden HU angegeben. In der Mitte oben steht der Kalendermonat der nächstfolgenden HU. Nur so können die Polizisten oder die Aufsichtsbehörde die Plakette beim Vorbeilaufen besser ablesen und so HU-Überläufer aufspüren.

Im Regelfall muss die HU alle 24 Monaten durchgeführt werden. Bei Überschreitung der Frist um mehr als zwei Wochen wird Ihnen ein Zuschlag von 20 Prozentpunkten auf den HU-Preis auferlegt. Gleiches trifft auf Kraftfahrzeuge zu, die auf Straßen ohne gültigen Prüfzettel geparkt werden.

Die Kfz-Versicherung wird bei einem Unfall, der auf das Fehlen einer Generalinspektion zurückgeht, Rückgriffsansprüche gegen den Fahrzeugeigentümer einfordern. Das HU darf nicht überzeichnet werden. Für Pkw, Motorräder, leichte Anhänger (nicht sicherheitsgeprüfte Fahrzeuge): Bei Nutzfahrzeugen, für die eine Sicherheitsüberprüfung vorgesehen ist: Wenn bei der Prüfung oder Sicherheitsüberprüfung wesentliche Fehler aufgedeckt wurden und Sie die 1-Monats-Prüffrist übersteigen, können Sie eine Warngebühr von 15 ? erheben.

Bei Fahrzeugen mit Saison-Kennzeichen muss nicht außerhalb der Betriebszeit, sondern im ersten Folgemonat nach der Betriebsunterbrechung kontrolliert werden. Ausserhalb der Betriebszeit darf das Auto nicht im Bereich des Öffentlichen Verkehrs abgestellt werden, sondern muss auf einem nicht öffentlichem Gelände abgestellt werden. Wurde kein Kennzeichen im Voraus reserviert? Wenn nicht, müssen Sie zuerst zur Registrierungsstelle gehen und dann die Registrierung für Ihr Auto veranlassen.

Daher muss die Hauptkontrolle von einer Kontrollstelle in Deutschland vorgenommen werden. Zur Durchführung der Inspektion muss das Auto nicht unmittelbar nach Überschreiten der HU nach Deutschland mitgebracht werden.

Falls die letzten Hauptuntersuchungen weniger als zwei Jahre dauern, müssen sie mit einem Ersatzprotokoll versehen werden. Bei der Folgeinspektion brauchen Sie den Inspektionsbericht, den Sie bei der ersten Inspektion, die Ihr Auto nicht durchlaufen hat, bekommen haben, sowie den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsurkunde Teil I. Die entsprechenden Fehler müssen nach der fehlgeschlagenen Überprüfung sofort behoben werden und Sie haben einen weiteren Zeitraum von einem Jahr Zeit, um das Auto zur Inspektion vorzulegen.

Prinzipiell gibt es Kraftfahrzeuge mit ABE (nationale Betriebserlaubnis, erteilt bis Mitte/Ende der 90er Jahre) und mit EG-Betriebserlaubnis (EU-weit gültige Betriebserlaubnis, z.B. für Personenkraftwagen seit 1998 vorgeschrieben). Die Sicherheitsweste sollte jedoch so nah wie möglich am Körper platziert werden, damit z.B. bei einer Panne die Sicherheitsweste beim ersten Ausstieg aus dem Auto angezogen wird.

In den Fahrzeugdokumenten stehen die gesetzlichen Bereifungen (Nummern 20 bis 23 und 33 im Fahrzeugbrief oder Felder 1 bis 3 und 22 im Neuzulassungsschein Teil I). Oftmals werden jedoch nur Bereifungen einer einzigen erlaubten Abmessung in den Fahrzeugdokumenten aufgeführt, obwohl auch andere verwendet werden können.

Werden andere als die in den Fahrzeugscheinen oder anderen dazugehörigen Unterlagen beschriebenen Fahrzeugreifen verwendet, sollte mindestens vor dem Inspektionsdatum abgeklärt werden, ob die Räder Standardreifen sind oder nicht. Bereifung und Felge sollten auf äußerliche Beschädigungen geprüft werden. In den seltensten Fällen sind die Gründe für Reifenschäden im eigenen Reifens (z.B. bei Runderneuerungen ), und Beschädigungen an den Laufrädern werden sehr häufig durch Herstellungsfehler o.ä. ohne Fremdeinwirkung hervorgerufen.

Dennoch ist es notwendig, den Reifenzustand regelmässig zu überwachen, da unsachgemässe Benutzung (z.B. zu geringer Reifeninnendruck) oder unvorteilhafte Manöver ( "Fahren über hohen oder sehr scharfkantigen Bordsteinen, Randkontakt der Felgen beim Abstellen) Schäden verursachen können. Darüber hinaus kann der Verschleisszustand der Bereifung manchmal auf Inkonsistenzen in der Fahrwerkgeometrie des Fahrzeuges oder auf Mängel an Fahrwerkskomponenten hinweisen.

Dabei ist es notwendig, regelmäßig bei etwa gleicher Betriebstemperatur (d.h. wenn möglich mit "kalten" Bereifungen ohne nennenswerten Abstand) und mit einem verlässlichen Messinstrument (Manometer) zu prüfen. Im Hauptprofil der Räder gibt es an mehreren Punkten kleine Bahnen, die bei einer bestehenden Restprofiltiefe von 1,6 Millimeter auf gleicher Ebene wie die Profilblöcke sind.

Die 17-stellige Zahl ist in der Regel eine eindeutige Kennung des Fahrzeugs. Bei älteren Kraftfahrzeugen, vor allem bei Anhängern, sind die Fahrgestellnummern geringer (d.h. maximal 14). Prinzipiell dürfen nur solche Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen angebracht werden, die explizit vorgesehen oder für erlaubt erachtet werden. Der Stromanschluss an die Beleuchtungseinrichtung des angekoppelten Anhängers und an andere Verbraucher erfolgt über die Aufbausteckdose.

Innerhalb der Handling Unit des Zugfahrzeuges wird die korrekte Kontaktzuordnung und Funktionsweise der Anhängerkupplung überprüft. Zeigt die Windschutzscheibe Schäden, Abnutzung oder Veränderungen (z.B. Folie, Aufkleber)? Der Handbremshebel soll gefahrlos einfallen und das Gerät bei Steigungen und Gefällen verlässlich aufhalten. Selbst bei starkem Bremsen muss das Auto in der Fahrspur verbleiben und darf nicht seitlich nachziehen.

Ersatz- oder Sportendschalldämpfer aus dem Zubehörfachhandel müssen über eine separate Prüfbescheinigung (z.B. EG-Zulassung) verfügen, in deren Anwendungsbereich das jeweilige Kraftfahrzeug gelistet ist. Erst dann ist eine solche Veränderung erlaubt und damit sichergestellt, dass das Abgas- und Schallverhalten nicht beeinträchtigt wird. Bei Fahrzeugen, die ab 1969 (Benzinmotor) oder ab 1977 (Dieselmotor) zugelassen sind, geschieht dies immer mit einem Abgasmeßgerät.

Grundsätzlich sind solche Bauteile nur erlaubt, wenn ein entsprechender Prüfnachweis vorhanden ist, in dem das entsprechende Auto benannt ist. Es hat die wesentliche Funktion, den Verkehr zwischen Auto und Fahrbahn unter allen üblichen Einsatzbedingungen zu sichern. Dies betrifft alle zugelassenen Belastungszustände und z.B. auch unter den Voraussetzungen eines kräftigen Bremsvorganges (Notbremsung), schneller Richtungswechsel (z.B. plötzliche Ausweichmanöver, abrupte Spurwechsel auf der Autobahn) oder auch im Aufliegerbetrieb.

Das Lenksystem ist auch ein wichtiger Sicherheitsfaktor im Auto. Änderungen am Kfz, die zu einer Beeinträchtigung des Abgas- oder Lärmverhaltens oder zu einer Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer führt, bewirken das Ende der Betriebsgenehmigung des betreffenden Kfz. Zur Vermeidung dieser und der notwendigen Massnahmen (Einzelbewertung des Fahrzeuges nach 21 StVZO bei der so genannten TP und ggf. Neuausstellung der Betriebsgenehmigung durch die zuständigen Zulassungsbehörden) sollte für jeden Fahrzeugwechsel ein entsprechender Prüfnachweis vorgewiesen werden.

Die ermittelten technischen Veränderungen werden im Zuge der HU auch daraufhin geprüft, ob die vorgeschriebenen Genehmigungen vorliegen. Dies kann bei entsprechendem Aufwand nachgeholt werden.

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