Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Was Kostet Partikelfilter Einbau
Wie viel kostet ein Partikelfilter?Retrofit von Dieselpartikelfiltern
Hier haben wir alle wichtigen Informationen für die Umrüstung zusammengefasst..... Beim Retrofit werden die Partikelemissionen je nach Trägerfahrzeugtyp um rund 30 bis 40 Prozentpunkte der Partikelemission oder 90 Prozentpunkte der Partikelanzahl signifikant gesenkt. Der Einbau eines Dieselpartikelfilters verändert jedoch nicht die Grundabgasnorm, da diese nicht nur die Partikel, sondern auch die Verunreinigungen NOx, HS und CO2 begrenzt, auf die der Partikelfilter keinen maßgeblichen Einfluß hat.
Welcher Partikelreduzierungsgrad durch den nachträglichen Einbau erzielt wird, ist abhängig von der Abgasstufe, die das Automobil ohne den Einsatz eines Filters einhält, und von der nachträglichen Filteranlage. Die folgenden sieben Phasen der Partikelreduzierung (PM) sind in Anhang XXVI StVZO definiert: Phase PM01 Für Schwerdiesel-Pkw (> 2,5 t zulässiges Gesamtgewicht) der Gruppen II und III nach der Abgasstufe Euro-1 müssen die Kraftfahrzeuge durch den nachträglichen Einbau eines Rußpartikelfilters den für Euro-2-Diesel-Pkw der Gruppen III anwendbaren Partikelmassegrenzwert von 0,170 g/km erfüllen.
PM0 Für Diesel-Pkw mit Abgasnorm E 1 und für Schwerdiesel-Pkw (> 2,5 t zulässiges Gesamtgewicht) der Gruppen II und III nach E 2 Abgasnorm Durch die nachträgliche Ausrüstung mit einem Partikelfilter müssen die Pkw den für Diesel-Pkw der E 2 geltenden Partikelmassengrenzwert von 0,100 g/km erfüllen. Phase PM 1 Für Diesel-Pkw mit Abgasnormen E 1 und E 2 und für Schwerdiesel-Pkw (> 2,5 t Gesamtgewicht) der Gruppen II und III gemäß der Direktive 98/69/EG Linie A (E 3/II, E 3/III).
Beim Nachrüsten eines Rußpartikelfilters müssen die Kraftfahrzeuge den Partikelmassengrenzwert von 0,05 g/km für Euro-3-Dieselfahrzeuge erfüllen. Phase PN2 Für Diesel-Pkw mit der Abgasnorm E 3 und für Schwerdiesel-Pkw (> 2,5 t zulässiges Gesamtgewicht) der Gruppen II und III gemäß der Direktive 98/69/EG Linie B (Euro 4/II, E 4/III). Beim Nachrüsten eines Partikelfilters müssen die Kraftfahrzeuge den für Diesel-Pkw der Klasse 4 geltenden Partikelmassengrenzwert von 0,025 g/km erfüllen.
Stadium PM3 Für Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 4. Beim Nachrüsten eines Rußpartikelfilters müssen die Kraftfahrzeuge den Partikelmassengrenzwert Euro 4 für Diesel-Pkw von 0,0125 g/km erfüllen, was um die Hälfte reduziert wird. Phase PM4 Für Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 4 einschließlich der Gruppen II und III, die bereits ab Werk ausgestattet sind, aber aufgrund mangelnder Produktionskapazität nicht mit sogenannten "geschlossenen Partikelfiltern" ausgestattet werden konnten, die eine Reduktionsrate von mehr als 90 Pro -zent erzielen.
Beim Nachrüsten müssen die Kraftfahrzeuge den von der Europakommission für die künftige Abgasnorm Euro 5 festgelegten Partikelmassengrenzwert von 0,005 g/km erfüllen. PM5 Stadium PM5 Für Diesel-Pkw mit Abgasemissionen der Klassen 3 und 4, einschließlich der Gruppen II und III, die den von der ägyptischen Regierung für die künftige Abgasnorm Euro 5 festgelegten Partikelmassengrenzwert von 0,005 g/km ab dem Zeitpunkt ihrer ersten Zulassung zum Inverkehrbringen erfüllen.
Zur klassischen Umrüstung werden so genannten "offenen Partikelfilter" verwendet, die keine additive Einspritzung oder einen Eingriff in das Motormanagementsystem erfordern. Neben der erforderlichen Erfüllung der Grenzwerte (PM-Niveau) ist es zwingend erforderlich, dass diese Anlagen langfristig eine mittlere Partikelreduktionsrate von mind. 30 Prozentpunkten gewährleisten. Bei diesen Systemen betragen die Anschaffungskosten ab ca. 700 EUR (inkl. Installation).
So genannte "geregelte Partikelfilter", die eine Partikelreduktionsrate von mehr als 90 prozentig erzielen, sind recht teuer in der Umrüstung und werden aufgrund der damit einhergehenden Aufwendungen (1.200 bis 1.500 Euro) wahrscheinlich nicht zum Einsatz kommen, zumal sie keine Steuervorteile mitbringen. Die Palette ist hauptsächlich auf Dieselfahrzeuge begrenzt, die bereits die Emissionsnormen E3, E3/III (Pkw über 2.500 kg Gesamtgewicht) oder E4 einhalten.
Die " Partikelkatze " von Oberland-Mangold zur Erreichung der Partikelreduzierungsstufe PM1 ist bereits für einige gebräuchliche Euro-2-Modelle lieferbar. An dieser Stelle finden Sie die bedeutendsten Lieferanten, die auch darüber informieren, für welche Fahrzeug-Nachrüstsätze (ohne Vollständigkeitsanspruch ) es gibt: In einigen Fällen werden von den autorisierten Werkstätten der Automobilhersteller auch Retrofits angeboten. Die Internetdatenbank der GTÜ (Gesellschaft für Technischen Monitoring mbH) unter http://feinstaub.gtue.de. hilft bei der Suche nach dem Sortiment der nachrüstbaren Partikelfilter.
Die von den namhaften Lieferanten für das jeweilige Produkt vorgeschlagenen Nachrüstpartikelfilter werden nach Angabe des Fahrzeugherstellers und der Typennummer aufbereitet. Die Partikelfilteranlage "Feelpure" von Pirelli Eco Technology (www.pirelliecotechnology.com) ermöglicht es, Leicht-LKWs und Reisemobile der Schadstoffklassen EUR l,ll und EUR lll auf die "Green Plaque" aufzurüsten. Der Aufwand beträgt ca. 4.500 EUR.
Die Internetdatenbank der GTÜ (Gesellschaft für Technische Aufsicht mbH) unterstützt Sie bei der Suche nach dem Sortiment der nachrüstbaren Partikelfilter. Die von den namhaften Lieferanten für das jeweilige Produkt vorgeschlagenen Nachrüstpartikelfilter werden nach Angabe des Fahrzeugherstellers und der Typennummer aufbereitet.
Nachrüstbare Partikelfilter müssen prinzipiell den Bestimmungen von Anhang XXVI StVZO entsprechen und über eine entsprechende Betriebsgenehmigung für das zu überholende Modell des Fahrzeugs verfügen. In diesem Fall ist es erforderlich, die folgenden Punkte zu beachten. Bei einer Filteranlage, die neben dem bestehenden Oxydationskatalysator in das Abgassystem eingesetzt wird, müssen vor der nachträglichen Installation eines Rußpartikelfilters die vorgeschalteten Abgaskatalysatoren ausgetauscht werden, wenn sie seit mehr als fünf Jahren oder mehr als 80000 Kilometern gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen in das Kraftfahrzeug installiert wurden.
Handelt es sich bei dem Filtersystem dagegen um eine kombinierte Anlage aus Oxidationskat und Partikelfilter - wie sie vor allem zur nachträglichen Installation vorgesehen ist -, die anstelle des bestehenden Oxidationskatheters installiert wird, ist der Kilometerstand oder das Fahrzeugalter unerheblich. Der nachträgliche Einbau eines zugelassenen Schwebstofffilters kann in allen für die Abgasprüfung (AU) autorisierten Werken durchgeführt werden.
Die Umwandlung wird mit einer Annahmebescheinigung (gemäß Annex V zu Annex XXVI StVZO) zur Einreichung bei der Akkreditierungsstelle bestätigt. Wurde der Partikelfilter von einer anderen Einrichtung installiert, so ist die Inspektion von einem staatlich zugelassenen Experten oder einem gleichwertigen Gutachter durchzuführen und zu bescheinigen. Die Registrierungsstelle muss nach Vorliegen eines Abnahmeprotokolls für nachträglich eingebaute Partikelfilter (gemäß Anlage V zu Anlage XXVI StVZO) die Änderungen in die Fahrzeugdokumente aufnehmen.
Der nachträgliche Einbau eines Partikelfilters ändert jedoch nicht den für die Abgasuntersuchung nach den geltenden Rechtsvorschriften relevanten Emissionswert (z.B. 2 oder 4 Euro). Der Grund dafür ist, dass die begrenzten Gasverunreinigungen (Kohlenmonoxid CO2, Kohlenwasserstoffe HC und Stickstoffoxide NOx) in der Regel nicht durch den Partikelfilter reduziert werden. Somit ist die in den Fahrzeugdokumenten der betreffenden Kraftfahrzeuge angegebene emissionsbedingte Schlüsselzahl gleich geblieben.
Auf Rußpartikelfilter umgerüstete Kraftfahrzeuge sind jedoch mit einem Vermerk im Bereich "Bemerkungen" von Punkt 33 (frühere Fahrzeugpapiere) oder Punkt 22 (neuer Zulassungsschein) der Fahrzeugdokumente (z.B. "Stufe PM 2 nachgerüstet mit Rußpartikelfiltern") zu kennzeichnen, sofern ein entsprechender Nachweise erbracht wird. Aus den Fahrzeugdokumenten (z.B. "Stufe PM 2 nachgerüstet m. m. m. m.") kann aus dem Eingabefeld "Bemerkungen" in Abschnitt 33 (ältere Fahrzeugdokumente) oder Abschnitt 22 (aktuelle Zulassungsbescheinigung) ermittelt werden, ob ein Gebrauchtfahrzeug über einen Standard- oder Nachrüstfilter verfügt.
Art: ....; KBA... ab Datum" oder "Stufe PM 5 ab Tag der Erstzulassung"). Wurde eine Betriebsgenehmigung für einen nachrüstbaren Partikelfilter erteilt, ist in der Regel gewährleistet, dass alle erforderlichen Fach- und Zulassungsanforderungen erfüllt sind. Die Installation eines für das entsprechende Modell zugelassenen Nachrüstpartikelfilters hat keinen Einfluss auf die bestehenden Gewährleistungs- oder Gewährleistungsansprüche gegen den Fahrzeughersteller: Die Europakommission und das Kartellamt haben geklärt, dass andere Gewährleistungsbedingungen der Automobilhersteller nicht mit der geltenden Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge zu vereinbaren sind.
Alle oben aufgeführten Lieferanten genehmigen die Nutzung von Bio-Diesel nach DIN EN 14214 für ihre nachrüstbaren Partikelfilter, dies betrifft jedoch nur solche mit einer entsprechenden Zulassung des Fahrzeugherstellers für den Einsatz von Bio-Diesel! Schlechte Effekte des Rußpartikelfilters? Die Installation eines Dieselpartikelfilters führt nicht zu einer messbaren Leistungsreduzierung oder einem erhöhten Kraftstoffverbrauch, da unter normalen Fahrbedingungen nur ein kleiner, zusätzl. Abgasströmungsdruck erzeugt wird.