Das Internet macht es möglich: Eine Werkstatt finden Sie hier schon mit Eingabe einiger weniger …
Hu bei Neuwagen
Hü für NeuwagenHU & AU Generalinspektion - KFZ Werkstätte Kfaffenhofen
Während der Hauptuntersuchung*, die nur von einer staatlich zugelassenen Prüfstelle, z.B. TÜV, DEKRA oder GTÜ, durchgeführt werden darf, wird Ihr Auto auf sicherheitstechnische Mängel geprüft. Das überprüfte Auto bekommt nach erfolgreichem Test einen HU-Aufkleber auf dem Heckkennzeichen. Kein Auto darf ohne HU-Plakette auf öffentliche Straßen gefahren werden.
Jedem Fahrzeugbesitzer ist es rechtlich vorgeschrieben, sein Auto in regelmässigen Zeitabständen bei einer Hauptuntersuchung* kontrollieren zu lassen. 2. Nach 3 Jahren Erstzulassung* müssen alle Pkw erstmalig überprüft werden. Den Fälligkeitstermin (Fristablauf) der HU können Sie dem Fahrzeugbrief oder dem HU-Aufkleber auf dem rückwärtigen Kennzeichen ablesen.
Wie bei der Hauptuntersuchung* ist die Abgasprüfung eine vorgeschriebene Pflicht. Ziel dieser Untersuchung ist es sicherzustellen, dass das getestete Auto die vorgegebenen Abgasgrenzwerte innerhalb der Abgasstufe erfüllt, d.h. die gesetzlichen Vorgaben nicht bricht. Dann muss das Auto wieder zur AU hochfahren. Steht Ihr Auto zur Generalinspektion an*?
Es wird empfohlen, Ihr Auto vor der Inspektion in unserer Werkstätte auf Fehler untersuchen zu lassen. 2. So können Sie vorhandene Defizite vorab beheben und einen zweiten Test vermeiden, der wiederum mit hohen Folgekosten verbunden ist. Jeden Dienstag findet die Hauptuntersuchung* und die Abgasprüfung statt. Generalinspektion nach 29 StVZO durch Prüfer einer Behörde.
HU & AU Generalinspektion - KFZ Werkstätte Kfaffenhofen
Während der Hauptuntersuchung*, die nur von einer staatlich zugelassenen Prüfstelle, z.B. TÜV, DEKRA oder GTÜ, durchgeführt werden darf, wird Ihr Auto auf sicherheitstechnische Mängel geprüft. Das überprüfte Auto bekommt nach erfolgreichem Test einen HU-Aufkleber auf dem Heckkennzeichen. Kein Auto darf ohne HU-Plakette auf öffentliche Straßen gefahren werden.
Jedem Fahrzeugbesitzer ist es rechtlich vorgeschrieben, sein Auto in regelmässigen Zeitabständen bei einer Hauptuntersuchung* kontrollieren zu lassen. 2. Nach 3 Jahren Erstzulassung* müssen alle Pkw erstmalig überprüft werden. Den Fälligkeitstermin (Fristablauf) der HU können Sie dem Fahrzeugbrief oder dem HU-Aufkleber auf dem rückwärtigen Kennzeichen entnehmen.
Wie bei der Hauptuntersuchung* ist die Abgasprüfung eine vorgeschriebene Pflicht. Ziel dieser Untersuchung ist es sicherzustellen, dass das getestete Auto die vorgegebenen Abgasgrenzwerte innerhalb der Abgasstufe erfüllt, d.h. die gesetzlichen Vorgaben nicht bricht. Dann muss das Auto wieder zur AU hochfahren. Steht Ihr Auto zur Generalinspektion an*?
Es wird empfohlen, Ihr Auto vor der Inspektion in unserer Werkstätte auf Fehler untersuchen zu lassen. 2. So können Sie vorhandene Defizite vorab beheben und einen zweiten Test vermeiden, der wiederum mit hohen Folgekosten verbunden ist. Jeden Dienstag findet die Hauptuntersuchung* und die Abgasprüfung statt. Generalinspektion nach 29 StVZO durch Prüfer einer Behörde.