Autoreparatur Steuer

Auto-Reparatur-Kontrolle

Die Steuererklärung - was kann abgezogen werden? Aber einmal im Jahr ist der Tag der Abrechnung - mit der Steuererklärung. Und so dreht man das Rad. So mancher Autofahrer kann sein Auto steuerlich besser nutzen, als er denkt.

Abzug von Steuern für Autoreparaturen: Ist das möglich?

Muss Ihr Wagen zurück in die Garage? Es wäre toll, wenn es einen steuerlichen Vorteil für Autoreparaturen gäbe. Was kostet rund um das Fahrzeug die Steuer? Sie können in der Regel die mit Ihrem Fahrzeug verbundenen Aufwendungen von Ihrer Steuer einbehalten. Einziger Ausnahmefall: Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung reduziert Ihre Steuer auch bei einem reinen Privatwagen.

Sie müssen einige Autokilometer fahren, um jeden Tag zur Arbeit zu kommen? Sie können dann auch den Weg zur Arbeit von Ihrer Einkommensteuererklärung abziehen: Aber: Was ist mit den Reparaturkosten? Problemlos ist der Ansatz in der steuerlichen Erfassung für Gewerbetreibende: Befindet sich der Dienstwagen in der Werkstätte, können Sie die Reparaturkosten als Betriebskosten abziehen.

Der Aufwand reduziert auch die Steuerbelastung für Selbständige und Selbständige, allerdings nur proportional bei teilweiser Privatnutzung des Fahrzeugs. Die Mitarbeiter können die Reparaturkosten auch als einkommensbezogene Aufwendungen in ihrer Steuererklärung abziehen. Jedoch nur mit Einschränkungen: Sie können nur die durch einen Unfall auf einem Arbeitsweg entstandenen Aufwendungen abziehen.

Gewöhnliche PKW-Reparaturen sind dagegen nicht steuerlich abzugsfähig, da sie nach Ansicht des Finanzamtes durch die Entfernungspauschale gedeckt sind. Wenn Sie jedoch auf dem Weg zur Arbeit einen Abstecher gemacht haben, wird das Steueramt Sie an einen Scheideweg bringen - und die damit verbundenen Unkosten eliminieren. WISO steuer:Web jetzt kostenlos ausprobieren! Was können Sie abziehen?

Sämtliche Instandsetzungskosten, die Sie im Rahmen des Unfalls selbst getragen haben, sind in der Umsatzsteuererklärung abzugsfähig. Die Unfallentschädigung ist neben den mit der Reisekostenpauschale oder der Dienstreisekostenpauschale erstattungsfähig. Es dürfen nur die von Ihnen bezahlten Beträge abgezogen werden. Bei Vollkaskoversicherungen ist nur der Selbstbehalt abzugsfähig.

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Schäden am Fahrzeug auf dem Weg zur Arbeitsstätte abzugsfähig

Auch wenn der Versicherungsfall durch eine Vollkaskoversicherung gedeckt ist, haben viele Versicherte noch einen Franchiseanspruch. Die Selbstbeteiligung, die Sachverständigenkosten, der Abschleppservice, der Mietwagen, die Instandsetzung des Fahrzeuges, die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Entschädigung für das durch den Verkehrsunfall beschädigte Reisegepäck können als einkommensbezogene Ausgaben in Anhang N angeführt werden, sofern die Aufwendungen nicht von Dritten getragen wurden.

Das ist der Fall, wenn jemand anderes allein und klar für den Unglücksfall verantwortlich ist. In diesem Falle muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung den entstandenen Sachschaden auffangen. Ist der Autofahrer für den Verkehrsunfall selbst oder z.B. wegen zu hoher Geschwindigkeiten verantwortlich, zahlt seine Versicherungsgesellschaft zunächst die Rechnung, holt die Summe aber später zurück und aktualisiert sie.

Deshalb ist es oft billiger, den entstandenen Sachschaden aus der eigenen Kasse zu bezahlen, als jahrelang mit der eigenen Kasko-Versicherung ein schlechteres Rating zu akzeptieren. Gut ist, dass diese Ausgaben von der Steuer abgezogen werden können. Wenn zum Beispiel ein Markt oder Frisör auf dem Weg von der Beschäftigung nach Hause besucht wird, entfällt der Selbstbehalt.

Wenn der Fahrgast einer Mitfahrgelegenheit dagegen noch nach Haus gefahren wird, dann ist das aus steuerlicher Sicht in Ordnung. Auch wenn beim Parken auf dem Weg zum Service Schäden entstehen oder das abgestellte Fahrzeug während der Arbeitszeiten getroffen wurde, sind die anfallenden Gebühren einkommensteuerlich abzugsfähig. Wird das Fahrzeug nicht instandgesetzt, können die Werbekosten noch im Jahr der Schadensfeststellung berücksichtigt werden.

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