Auto Steuer Absetzen

Kfz-Steuerabzug

Freiberufler, Freiberufler und Unternehmer können die Reparaturkosten leicht von ihren Steuern abziehen. Privatsteuern: Rückgabe des Wagens mit Reisekostenpauschale Wer ein Auto nur für betriebliche Belange einsetzt, kann die Fahrzeugkosten vollständig von der Steuer absetzen, während der Mitarbeiter nur einen Teil der durch das Auto entstandenen Aufwendungen beanspruchen und damit seine Steuerbelastung mindern kann. Die Abzugsfähigkeit von Gesellschaften ist aber auch an gewisse Voraussetzungen gebunden. Wenn ein Firmenwagen auch für Privatzwecke verwendet wird, muss diese Verwendung entweder in einem Logbuch festgehalten werden oder Privatfahrten müssen nach der 1%-Regel besteuert werden.

Seit 2009 können die Mitarbeiter die Entfernungszulage ab dem ersten gefahrenen km erneut beantragen. Wenn Sie mit dem Öffentlichen Verkehr oder dem Rad zur Arbeitsstätte fahren, können Sie auch die Reisekostenpauschale in Anspruch nehmen. 2. Zusätzlich zur Reisekostenpauschale gibt es weitere Ausgaben, die Privatfahrer in ihre Steuererklärungen einbeziehen können.

Der Steuerzahler kann z. B. den Haftungsanteil der Kfz-Versicherung in den Sonderausgabenbereich einbeziehen. Weil das Risiko von Unfällen während der Fahrt nicht vernachlässigt werden kann, kann zu den Sonderkosten auch eine Privatunfallversicherung hinzukommen. Erhöhte Sonderaufwendungen reduzieren hier die Steuerbelastung. Alle durch einen Arbeitsunfall verursachten Aufwendungen können unter Umständen auch in die Steuermeldung einbezogen werden.

Wenn der Mitarbeiter aus beruflichen Gründen den Job tauscht und dadurch seine Reisezeit um mind. 60 min reduziert, können diese Kosten auch für steuerliche Zwecke abgezogen werden. Im Gegensatz zum Privatkauf eines Kraftfahrzeuges ist die Behandlung der Gewerbesteuer anders. Der Wagen kann von jedem beliebigen Betrieb unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen abgestellt werden.

Der Wagen ist im Namen des Unternehmens registriert und alle anfallenden Gebühren werden von der Steuer abgezogen. Die steuerabzugsfähigen Aufwendungen beinhalten neben den Abschlusskosten auch Aufwendungen für Treibstoff, Reparaturen und Versicherungen. Bei privater und geschäftlicher Nutzung wird die private Nutzung anhand des Fahrtenbuchs erfasst und besteuert.

Wer diese kostspielige Dokumentierung zu zeitaufwendig findet, kann die 1%-Pauschale auch für die Besteuerung der privaten Verwendung nutzen.

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