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Abgasuntersuchung wann
Prüfung der Abgasemissionen beiAuch wenn beide Prüfungen nun verknüpft sind, wird die Zeit von vielen Fahrern vernachlässigt. Der Tag der Abgasuntersuchung wird seit dem 31. Dezember 2010 mitgerechnet.
Seither ist der Aufkleber auch nicht mehr auf dem Nummernschild vorne aufgeklebt - die alten Aufkleber werden bei der HU vom Inspektor abgenommen. Allerdings wurde die eigentliche Ermittlung nicht eingestellt. Sie ist nun eher ein unabhängiger Baustein der HU. Allerdings tritt am kommenden Tag eine Veränderung in Kraft: Die Abgasuntersuchung darf in Zukunft nicht mehr als zwei Monaten vor der HU sein.
Der Zeitraum für die nächstfolgende HU und Abgasuntersuchung startet im Prinzip mit dem Kalendermonat der vorangegangenen Prüfung. Die Zeit der HU variiert je nach Typ des Fahrzeugs, so der ADAC. Daher muss die erstmalige Prüfung eines neuen Wagens nach 36 Monaten erfolgen, danach erfolgt die reguläre Pause von 24 monatlich. Sie müssen Ihr Fahrzeug alle 24 Monate bei der Hauptkontrolle vorlegen.
Als Faustregel für die Zeit der HU gilt: Je größer und leichter das Auto, desto kürzer sind die Zeitabstände. Zum Beispiel muss ein Lkw mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 t alle zwölf Monaten geprüft werden - bei einem niedrigeren Eigengewicht alle 24 Monaten. Mit Wirkung zum 1. Juli 2012 wird es jedoch einige Veränderungen bei der Generalinspektion geben.
Zunächst wird es in Zukunft mit einer Testfahrt durch den Inspektor beginnen, der die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs oder Motorrades prüft und den elektronischen Sicherheits-Assistenten wie Airbag, ASB und ESP besondere Bedeutung beimisst. Andererseits wird die Hauptuntersuchungsplakette während des Stalls nicht mehr nachgestellt. In der Regel findet die Prüfung daher alle 24 Monaten statt.
Wenn die Hauptinspektion im Monat September 2014 ansteht, Sie aber zwei Monaten später im Monat September eintreffen, ist die Folgeinspektion noch im Jahr 2016 ausstehend. Überschreiten Sie den Untersuchungszeitraum um mehr als zwei Monaten, verlängert sich die HU um eine zusätzliche Nachprüfung. Auch das ist teurer: Die Gebühren erhöhen sich in diesem Falle um 20 Prozentpunkte, so dass es sich für Sie auch wirtschaftlich lohnt, wenn Sie die vorgeschriebene Prüfungszeit nicht auslassen.