Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Den Autoservice lassen sich die Autofahrer einiges kosten. …
Abgasbescheinigung
AbgaszertifizierungDer Zulassungsbescheid Teil 2 - früher bekannt als Fahrzeugschein - und ein Protokoll der vergangenen Haupt- (HU) oder Abgasprüfung (AU) müssen jedoch nicht mitgenommen werden. Nach der StVZO besteht nur eine Lagerpflicht.
Mit welchen Papieren muss ich im Fahrzeug fahren? - Kfz & Maschine
Im hektischen Alltag wird das Einfügen von Führerscheinen und Fahrzeugdokumenten rasch in Vergessenheit geraten. Wenn Sie mit dem PKW anreisen, sollten Sie immer die nötigen Unterlagen mit sich haben. Bei einer Verkehrsüberprüfung müssen auf Wunsch immer zwei Unterlagen vorgelegt werden: der Führerausweis und die Zulassungsurkunde Teil I, früher Fahrzeugbrief, der auch als Fahrzeugbrief bezeichnet wird.
Außerdem müssen beide Dokumente im Orginal und nicht als Kopien vorliegen, wie gesetzlich vorgeschrieben. Der Zulassungsbescheid Teil 2 - früher bekannt als Fahrzeugschein - und ein Protokoll der zuletzt durchgeführten Haupt- (HU) oder Abgasprüfung (AU) müssen jedoch nicht bei sich getragen werden. Nach der StVZO besteht nur eine Lagerpflicht.
Das sollten Sie beachten (Checkliste)
Im Rahmen der HU stellt der Gesetzgeber mit der Abgasprüfung (AU) sicher, dass in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge gewisse Abgasgrenzwerte nicht übersteigen. Wird die Prüfung gesondert ausgeführt, müssen Sie das Zertifikat zur HU mitnehmen. Es ist zu berücksichtigen, dass zwischen der AU und der HU nicht mehr als zwei Wochen vergehen dürfen.
Besuchen Sie eine Fachwerkstatt, wenn Ihr Auto rußig ist oder der blaue Qualm aus dem Abgasstrom kommt. Beachten Sie die Anzeigelampen, die auf Störungen im Abgasstrom hindeuten. Die Abgasprüfung ist eine gesetzlich vorgegebene Prüfung von Kraftfahrzeugen und Krafträdern. Er will dafür sorgen, dass kein für den Strassenverkehr angemeldetes Auto die vorgeschriebenen Werte einhält.
Die AU leistet damit einen Beitrag zum Umweltschutz, indem sie die Notwendigkeit der Registrierung oder Nachrüstung von Fahrzeugen, die die zulässigen Werte übersteigen, eliminiert. Die Abgasprüfung war lange Zeit eine eigenständige und vom TÜV unabhängige Überprüfung. In Deutschland wurde die Studie 1985 als "Special Exhaust Emission Test" (ASU) aufgesetzt. Ursprünglich waren nur Benziner davon betroffen, und 1993 gab es eine generelle Verpflichtung zur Überprüfung der Abgasemissionen.
Auch heute noch kann eine Abgasprüfung gefordert und gesondert durchgeführt werden. Seit 2010 ist die AU jedoch integraler Teil der HU. Die TÜV-Plakette bescheinigt zudem, dass das Auto die festgelegten Emissionsgrenzwerte erfüllt. 2012 wurden die Grenzen im Zuge der neuen EU-Richtlinien weiter gestrafft.
Einige Klassiker sind von der Abgasuntersuchungspflicht ausgenommen. Bei Oldtimern mit Ottomotor muss die Abgasprüfung nicht durchgeführt werden, wenn sie vor dem 1. Juli 1969 zugelassen wurden. Diesel-Fahrzeuge müssen sich keiner Emissionsprüfung unterziehen, wenn sie vor dem ersten Mal vor dem ersten Tag des Jahres 1977 registriert werden. Der Fahrzeughalter bekommt nach der bestandenen Abgasprüfung ein Prüfzeugnis.
Im Rahmen einer Emissionsprüfung werden die Fahrzeugabgase bei Leerlaufdrehzahl überprüft. Zudem haben die Produzenten die Chance, die Wertvorstellungen des Gesetzgebers durch eigene, schärfere Spezifikationen zu unterbieten. Auch in diesem Falle gelten für die Wirtschaftsprüfer diese verschärften Grenzwerte. Der Wagen wird zur Kontrolle des Kohlenmonoxidgehalts in Betrieb genommen. Dann werden die im Ruhezustand bzw. im vergrößerten Ruhezustand bestimmten Größen mit den Schaltpunkten des Herstellers bzw. des Herstellers verglichen.
Für neuere Fahrzeuge mit Bordcomputer kann die Abgasprüfung auch als "On Board Diagnosis" (OBD) durchgeführt werden. Dabei wird der Speichertank abgelesen und das Prüfgerät muss keine Messsonde mehr in das Auspuffrohr stecken. Bei Überschreitung der Grenzwerte während der Abgasprüfung zieht der Sachverständige die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs zurück. Das heißt, der Fahrzeughalter muss den Fahrzeugmotor umrüsten bzw. überprüfen und anschließend das Auto wieder präsentieren oder nachbauen.
Nur wenn die Angaben im rechtlichen Sinne übereinstimmen, wird die Betriebsgenehmigung erneut erlangt. Mit dem Zusammenschluss mit der HU gibt es keine eigene Umweltplakette mehr für die Abgasprüfung. Der HU-Aufkleber bescheinigt, dass das getestete Auto alle geforderten Abgasgrenzwerte erfüllt. Im Regelfall müssen Sie keinen separaten Prüftermin für die Prüfung festlegen, da diese Prüfung immer innerhalb der HU stattfindet.
Sie haben jedoch die Option, die Abgasprüfung in jeder beliebigen Spezialwerkstatt durchführen zu lassen. 2. Die AU darf zudem nicht länger als zwei Monaten alt sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug dem TÜV, der DEKRA oder einem anderen Prüfungsinstitut für die UE vorlegen. Es ist unerlässlich, dass Sie sich die Abgasprüfung Ihrer Firma mit einem Prüfzeugnis ausweisen. Ist eine gesonderte Abgasprüfung notwendig, können Sie entweder die aktuellen Prüfzentren von DEKRA, TÜV oder GTÜ besuchen.
Zusätzlich haben Sie die Gelegenheit, Ihre eigene Spezialwerkstatt zu besuchen. Falls Sie im Zuge der HU eine Abgasprüfung durchführen möchten, richten sich die anfallenden Gebühren nach dem Fahrzeuggewicht und dem Fahrzeugtyp. Bei mehrspurigen Fahrzeugen unter 3,5 t wird die HU inklusive AU mit weniger als 100 EUR berechnet.
Bei Fahrzeugen bis 7,5 t kosten die AU+HU ca. 130 EUR, bei Motorrädern unter 70 EUR. Wer aber trotzdem vor dem TÜV-Termin in die Werkstatt geht, kann sich auch um die AU kümmern. Die HU muss innerhalb von zwei Monaten nach der AU terminiert werden.
Führen Sie die Abgasprüfung in einer Fachwerkstatt durch, können sich die Prüfkosten für die Abgasprüfung noch stärker als bei Prüfstellen wie dem TÜV oder der DEKRA ausprägen. Versäumen Sie den AU-Termin um mehr als zwei Monaten, wird eine Geldstrafe von 15 EUR erhoben. Wird der Termin um vier bis acht Monaten überschritten, sind 25 EUR zu zahlen.
Wenn Sie die Frist um mehr als acht Monaten versäumen, bekommen Sie einen Punkte in Flensburg und müssen eine Strafe von 60 EUR zahlen.