Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
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Kfz-Reparaturen ohne Vorarbeiter - IHK Chemnitz
Instandsetzung oder Instandhaltung von Fahrzeugen ist nur für solche Personengruppen zulässig, die über die erforderlichen Qualifikationen und im Handelsregister des jeweiligen Gewerbes registriert sind. Gemäss der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sollen nicht alle handwerklichen Berufe den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterliegen, sondern nur solche, die den Kern des jeweiligen Gewerbes bilden und ihm seinen wesentlichen Charakter verleihen.
Fahrwerksvermessung, Bremsbelagwechsel, Arbeit an Abgasanlagen oder Abgaskatalysatoren, Chiptuning, Elektroarbeiten, Instandsetzung, Einbau von Stoßdämpfern. Zusätzlich zu diesen unbedeutenden Aktivitäten können unter gewissen Bedingungen auch vollständig manuelle Instandsetzungen durchgeführt werden. Wer mit Fahrzeugen handelt, darf auch Instandsetzungsarbeiten im unbedeutenden Umfang ausführen (§ 3 Abs. 2 Handwerksordnung). Entscheidend ist, dass die genehmigungspflichtigen Handwerksarbeiten eine Jahresarbeitszeit von ca. 1.664 Std. nicht übersteigen.
Die Vorschrift gilt jedoch nur, wenn die Anforderungen für einen Hilfsbetrieb erfüllt sind. Eine Nebenholding muss dem Ziel der Hauptholding entsprechen und in Bezug auf den Absatz von zweitrangiger Wichtigkeit sein. Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze muss der Betriebsinhaber oder ein Geschäftsführer die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Es darf jedoch keine Werbung für Reparaturen gemacht werden, die im Bereich der Unwesentlichkeit durchgeführt werden.
Derartige Zuwiderhandlungen werden nach dem Wettbewerbsrecht regelmässig gerügt. Die Nebentätigkeit ist auch an eine Hauptfirma angeschlossen. Technische Zusammenhänge zwischen Haupt- und Nebenaggregat sind jedoch nicht zwingend erforderlich. Ein signifikanter Gegensatz zum unbedeutenden Nebengeschäft besteht darin, dass der Zusatzbetrieb seine Dienstleistungen nicht für Dritte, sondern für die Hauptgesellschaft bereitstellt. Danach darf ein Gebrauchtwagenhändler gekaufte Autos reparieren, lackieren und verkaufen, ohne als Handwerker registriert zu sein.
Stattdessen können diese Tätigkeiten im Zuge eines Hilfsbetriebs durchgeführt werden, der nicht der Meldepflicht als Handwerker unterliegt. Bezugnahmen in der Firmenwerbung auf technische Gesichtspunkte werden von der Jurisdiktion so ausgelegt, dass es sich um die Bewerbung eines Handwerksbetriebes handeln kann, der bei diesem Gewerbe auch im Handwerksregister eintragen ist.