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Vorsorgeuntersuchung für Versicherungsnehmer unter 35 Jahren
Bei dieser " Untersuchung für unter 35-Jährige " handelt es sich um eine Zusatzleistung, die in den Statuten der entsprechenden Krankenkassen festgelegt ist. Deckt die Krankenversicherung die Kosten für die Untersuchung bei Versicherten unter 35 Jahren, so hat die betroffene Person auch ohne besondere Krankheitserscheinungen Anrecht auf diese präventive Untersuchung. Mit dem Check-up für unter 35-Jährige sollen auch häufige Krankheiten wie Zuckerkrankheit oder Herzkreislauferkrankungen rechtzeitig erkannt werden.
In der Regel nimmt der Familienarzt die notwendigen Abklärungen vor. Die Vorsorgeuntersuchung für unter 35-Jährige beginnt mit einem Beratungsgespräch mit dem behandelnden Facharzt über eventuelle Erkrankungen und Gefährdungen.
bis zur Vorsicht
Vor allem, weil die Krankenversicherungen die anfallenden Gebühren für eine zweijährige Untersuchung bei Personen ab 35 Jahren übernehmen. Bei der Untersuchung wird der Patient gezielt auf Herz-Kreislauf- und Nierenkrankheiten sowie auf Zuckerkrankheit untersucht. Aber auch andere Krankheiten, die sich noch nicht als wahrnehmbar erwiesen haben, können während der Untersuchung erkannt werden.
Sie können diese Kontrolle 35 von Ihrem Familienarzt vornehmen mit dem Ziel, dass Sie die Behandlung durchlaufen. Dazu gehören auch die folgenden Untersuchungen: Mit diesen Abklärungen kann der behandelnde Mediziner z.B. COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) oder hohen Blutdruck (Hypertonie) diagnostizieren oder ausgrenzen. Zusätzlich zu diesen physikalischen Prüfungen sind auch Labormesswerte wichtig. Mit Hilfe der gewonnenen Messwerte kann der Mediziner eventuelle Stoffwechselkrankheiten wie z. B. Zuckerkrankheit oder Nierenerkrankung nachweisen.
Die Ärztin oder der Ärzt wird den Betreffenden im besten Falle informieren und ihm mit praktischen Ratschlägen weiterhelfen, sich gesund zu verpflegen, mehr zu trainieren und lockerer zu sein. Bei den meisten Zusatzuntersuchungen können diese auf flexible Weise, einzeln und ohne Rücksprache durchlaufen werden. Allerdings müssen diese weiteren Prüfungen - wenn sie nicht durch eine vermutete Diagnose gerechtfertigt sind - aus eigener Kraft finanziert werden, da die GKV nicht verpflichtet ist, sie zu bezahlen.
Hierzu gehört beispielsweise: Für Menschen über fünfzig Jahre kann eine Ultraschallkontrolle des Herzmuskels (Echokardiographie) empfehlenswert sein, die durch einen Ultraschallbild (Duplex) der Hirngefäße vervollständigt wird. In der Regel werden diese Prüfungen jedoch nur bei Beanstandungen oder im Falle des Verdachts auf eine Herzkrankheit durchführt. Oftmals wird auch eine Untersuchung von Auge und Ohr bei der Untersuchung empfohlen:
Durch das Spiegeln des Augenhintergrunds können Veränderungen in den Blutgefäßen erkannt werden, die z.B. auf hohen Blutdruck oder Diabetes hindeuten, aber auch Auskunft über den allgemeinen Gefäßstatus erteilen. Für die nachfolgend aufgelisteten Dienstleistungen werden die anfallenden Gebühren von den Kassen übernommen: Bei Männern: Bei Männern und Frauen: Die Prüfungen des gesetzlich vorgeschriebenen Frühfindungsprogramms sind selbstständig.