Reifen & Felgen

Bereifung & Felgen

Ihre Service-Anfrage Geben Sie uns das Nummernschild Ihres Fahrzeuges an. Die Datenschutzbestimmungen und Datenschutzhinweise habe ich gelesen. Unsere Experten werden sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Für ein geeignetes Fahrzeugangebot sind Schlüsselzahlen erforderlich. Lassen Sie uns wissen, wofür Sie ein Preisangebot benötigen.

Lassen Sie uns wissen, wie wir Sie erreichen können. Unsere Experten werden sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie wollen eine spezielle Reifengrösse? Spezifizieren Sie auch die Geschwindigkeit und den Belastungsindex (z.B. "R16 91W"). Sind Felgen erforderlich? Spezifischer Anwendungsbereich, spezifisches Anforderungsprofil, besondere Merkmale Ihres Fahrzeugs: Sagen Sie uns die Zulassungsnummer Ihres Fahrzeuges.

Hinweis: Als Fachhandelspartner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unser Leistungsangebot ausschließlich auf Ihren Daten basiert. Wir können den 100% korrekten Reifen nur durch einen Besuch vorort empfehlen. Die AGB (.pdf-Datei) und Datenschutzhinweise habe ich gelesen. Unsere Experten werden sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Für ein geeignetes Fahrzeugangebot sind Schlüsselzahlen erforderlich.

Kauf von Reifen, Sommer- und Winterreifen, Fahrzeugservice

Damit Sie die personalisierbaren Funktionalitäten dieser Website verwenden können, müssen Sie in Ihrem Webbrowser die Verwendung von sog. Cookie akzeptieren. Die EFR ist die Händlergemeinde der inhabergeführten, engagierten Reifenhändler in Deutschland und Österreich. EFR wurde 1995 von 13 unabhängigen Reifenhändlern ins Leben gerufen und hat sich seitdem schnell und erfolgreich entwickelt. EFR hat heute mehr als 260 Aktionäre mit über 300 Vertriebsstellen in Deutschland und Österreich.

Auch heute noch ist die ERA eine der wenigen Kooperationsbeziehungen im Reifenhandel, die stetig wächst. Ob Sie ein Privat-, Geschäfts- oder Leasingwagen haben, ob Sie neue Reifen und/oder Felgen benötigen oder ob Sie gewisse Serviceleistungen in Anspruch nehmen möchten - unsere Mitgliedsunternehmen sind für Sie da!

Bereifung - Kfz-Prüfstand

Textauszug aus Artikel 58 und 59 VTS: Die Felgen müssen mit Reifen mit ausreichender Tragfähigkeit oder anderen für die Felgen geeigneten Reifen mit annähernd gleicher Elastizität ausgestattet sein. Die Reifen müssen für die maximale Geschwindigkeit des Wagens geeignet sein. Die Reifen eines Kraftfahrzeugs müssen alle die gleiche Konstruktion haben (Radial- oder Diagonalreifen).

Reifen müssen über die gesamte Profilfläche eine Profiltiefe von mind. 1,6 m haben. Bei nicht normgerechten Reifen, Reifen oder Felgen/Reifenkombinationen, die von den Standards abweicht (z.B. ETRTO) und Reifen, deren Einsatz nicht der Markierung entsprechen, ist eine Gewährleistung durch den Reifenhersteller vorzusehen. In diesem Falle müssen die Reifen (Marke, Art, Abmessung, evtl. andere Markierung und die notwendigen Bedingungen) im Fahrzeugschein eingetragen werden .

Außerdem legen sie den derzeitigen technischen Zustand fest, den die Reifen erreicht haben müssen und ab welchem Zeitpunkt die alten "Reifentypen" nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

Dies sind insbesondere Regelungen zu Reifengeräuschen, Rollwiderstand und Naßhaftung. Auf einem Reifenetikett werden diese Merkmale nun auch angezeigt. Vergewissern Sie sich daher beim Reifenkauf, dass er von namhaften Händlern kommt, da der Vertrieb alter Reifen von der EU und den Reifenproduzenten untersagt ist.

Geschlossene und unkontrollierte Reifen gibt es immer auf dem Reifenmarkt, aber nicht von namhaften Lieferanten. Die Winterbereifung (Zusatzbezeichnung M+S) muss entweder für die zulässige Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder für Pkw für eine Geschwindigkeit von mind. 160 km/h zugelassen sein. Ist die höchstmögliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs nicht durch die M+S-Reifen gedeckt, muss der Reifenhändler eine Beschriftung mit der zulässigen Hoechstgeschwindigkeit der Reifen vorlegen.

Sommerbereifung im Winter: Gegenwärtig gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, die den Einsatz von Winterreifen verbieten. Dementsprechend kann ein Fahrer nicht geahndet werden, wenn er im Sommer mit Winterreifen fährt. Vorsicht: Wenn Sie auf schneebedeckten Straßen mit ungeeigneter Ausstattung (Sommerreifen) hängen bleiben und den Straßenverkehr stoppen, können Sie wegen Verstoßes gegen grundlegende Verkehrsregeln mit einer Geldstrafe belegt werden.

Durch seine Kautschukmischung hat ein Reifen nicht nur auf der Piste, sondern auch bei tiefen Außentemperaturen (unter 7°C) einen wesentlich besseren Grip als ein Sommersreifen. Tritt ein Unglück unter Winterbedingungen ein, die mit Hilfe von Reifen hätten vermieden werden können, kann der Versicherungsgeber einen teuren Rückgriff einfordern!

Daher ist ein verantwortungsvoller Fahrer im Sommer nicht mit Reifen auf der Straße zu finden - frühe Umstellung von Sommer- auf Sommer- auf Sommerreifen! Folge für den Fahrzeugtest: Autos können im Sommer mit Sommerbereifung vorgewiesen werden! Beschränkung: Bei Winterbedingungen (z.B. schneebedeckte Straßen) wird keine Testfahrt mit einem Sommerreifenfahrzeug gefahren.

Die Winterbereifung mit der Kennzeichnung M&S muss nicht die maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs einhalten. Um einen gefahrlosen Einsatz zu gewährleisten, sollten Sie ein Mindestprofil von 4 Millimetern haben (empfohlen). Das Haftungsproblem ist in diesem Falle zwar weniger schwerwiegend, aber der Einsatz von sommerlichen Reifen bei höheren Außentemperaturen ist von großem Nutzen. Einsatz unterschiedlicher Reifendimensionen:

Beim Kauf neuer Reifen kommt oft die Entscheidung auf, welche Reifenabmessungen anstelle der Erstausrüstung eingebaut werden dürfen. Der " Reifenberechner " beruht auf den Berechnungsvorschriften der ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation) und erlaubt einen leichten Abgleich verschiedener Reifenabmessungen. Originalreifen: Reifendurchmesser (unbelastet): theoretisch Abrollumfang: Differenz: Tachometeranzeige bei 100 km/h: "Felgen/Felgen" .

Mehr zum Thema