Die Hauptuntersuchung hat schon so mancher Beziehung zwischen Auto und Fahrzeughalter ein jähes …
Parkleuchte
StandlichtDie Standleuchte wird in der Regel mit dem Blinkhebel betätigt und beleuchtet nur die der Fahrbahn zugekehrte Straßenseite. Es werden die gleichen Glühbirnen wie beim Positionslicht verwendet, nur auf der einen und zum Teil ohne Kennzeichenbeleuchtung. Im Oldtimer sind Weichen und Beleuchtung für das Positionslicht noch komplett auseinander. Parkleuchten dürfen nicht außerhalb von bebauten Gebieten eingesetzt werden.
Standlichter
In Deutschland ist ein Positionslicht ein Licht, das beim Abziehen des Zündschlüssels angeschaltet werden muss und das im Unterschied zum Positionslicht von einer Seite beleuchtet wird. In Deutschland darf es in städtischen Gebieten ohne ausreichende Außenbeleuchtung anstelle von Parkleuchten eingesetzt werden - zum Beispiel dort, wo die Strassenbeleuchtung nicht während der ganzen Dunkelheit angeschaltet wird.
Die Standleuchte wird in der Regel mit dem Blinkhebel betätigt und beleuchtet nur die der Fahrbahn zugekehrte Straßenseite. Es werden die gleichen Glühbirnen wie beim Positionslicht verwendet, nur auf der einen und zum Teil ohne Kennzeichenbeleuchtung. Im Oldtimer sind Weichen und Beleuchtung für das Positionslicht noch komplett auseinander. Parkleuchten dürfen nicht außerhalb von bebauten Gebieten eingesetzt werden.
Sichern des Fahrzeugs mit einem Standlicht
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Außerhalb von bebauten Gebieten anhaltende Kraftfahrzeuge müssen mit einer eigenen Beleuchtungsquelle beleuchtet werden. In bebauten Gebieten genügt sollte nur die der Straße zugewandte Straßenseite mit Standlicht oder anderen zugelassenen Mitteln gekennzeichnet werden; eine eigene Ausleuchtung ist nicht erforderlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Auto in ausreichendem Abstand gut sichtet. Haltestellenfahrzeuge, mit Ausnahme von Pkw, mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t (zulässigen) und Anhänger müssen immer mit einer eigenen Beleuchtungsquelle beleuchtet oder durch andere genehmigte Beleuchtungseinrichtungen in bebauten Gebieten gekennzeichnet sein.
Unkompliziert von der Straße entfernbare Wagen wie Krafträder, Fahrräder mit Zusatzmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, uniaxiale Traktoren, uniaxiale Anhänger, Handfahrzeuge oder unbedeckte Wagen dürfen werden dort nicht im Dunklen belassen. Man nennt es ausdrücklich, dass das Auto, wenn es durch die Straßenbeleuchtung in ausreichendem Abstand nicht erkennbar ist, durch Parklichter und/oder andere zertifizierte Leuchtmittel zu kennzeichnen ist.
Ausgenommen von dieser Pflicht ist ein hinter dem zu identifizierenden Wagen anhaltendes Vehikel. Sie sagen selbst: "Wer kann garantieren....." aber viel gefährlicher: Das nicht ausgeleuchtete Gefährt kann auch gegen meine Reiserichtung halten und dann nützt mir das Gerät dahinter nichts.
Der Wagen muss in beiden Richtungen als Hinderniss ersichtlich sein! Achim, auch wenn das Auto Ihrer Ehefrau da ist, können IHR Auto für aus einer anderen Richtung ( "zunächst") (d.h. aus einer ausreichenden Entfernung) nicht gesehen werden. Da konnte ich dann auch ohne Autobeleuchtung im Dunkeln fahren, denn meine Ehefrau fährt ja hinter mir, die die Lichtanlage anmachte.
Und dann kann jeder das Auto Ihrer Ehefrau bei eingeschaltetem Licht betrachten. Lediglich der V. T., der mir gegenüber oder gegenüber meiner Bewegungsrichtung fährt, kann mich nicht finden, oder zu spät.... Die absolute Voraussetzung ist, dass ein Auto nicht plötzlich ausfällt. Ja, ich stimme zu, aber es macht keinen Sinn, Autos nur in eine Richtung als Hindernisse zu betrachten, denn sie sind auch ein Hemmnis in die andere Richtung.