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ölwechsel Garantie
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Ölaustausch während der Garantie | Allgemein
Es gebe verhältnismäßig neue Gewährleistungsbestimmungen, die er nicht im Einzelnen kenne. Die Garantie ist nach seiner Auffassung nicht gefährdet, wenn der Ölaustausch von einer Fachwerkstatt durchgeführt wird, die den Anweisungen des Autoherstellers folgt (auch wenn es sich nicht um eine Fachwerkstatt handelt). Und er glaubt, dass er auf jeden Falle auf der Hut sein wird und dies in einer autorisierten Fachwerkstatt erledigen wird.
Ein paar Euros, die Sie anderswo sparen, sind Erdnüsse für das, was Sie bezahlen, wenn Sie die Garantie verlieren. Das kann auch sein, sagt er, dass Sie einen Kundenrabatt erhalten, wenn Sie ihn in einer autorisierten Fachwerkstatt (oder bei Ihrem Händler) durchführen lassen. Ich habe einen Gesprächstermin in der Garage vereinbart, in der ich das Fahrzeug hatte.
Sie kaufen sich ein schönes Fahrzeug und wollen dann den ATU-Stand daran basteln und sich selbst etwas Gutes tun? Ja, dann noch lieber eine ganz gewöhnliche kostenlose Arbeit! Ich würde aber immer in die Garage gehen, wenn das Fahrzeug noch ganz frisch ist.
Ölaustausch ohne Gewissensbisse
Jeder, der den Ã-lwechsel nicht von einem MarkenhÃ?ndler wÃ?hrend der Garantiedauer eines neuen Autos durchfÃ?hren lÃ?sst, erleidet keinen Garantieanspruch - nach einer EU-KlÃ?rzung. Das Verlangen nach einer Schwarzklausel über die Gewährleistungsbedingungen verwies auf den üblichen Verwaltungsmissstand, der den Konsumenten an seine Fachwerkstatt bindet: "Der Kunde ist verpflichtet:
Eine Garantie wird in der Regel nur gegeben, wenn alle Reparatur- und Wartungsarbeiten ausschliesslich von einer Markenwerkstatt ausgeführt werden. Die Garantie ist jedoch eine Freiwilligkeit, auf die kein Anrecht besteht, weshalb der Produzent festlegt, wann und ob sie erteilt wird. Wenn zum Beispiel der Neuwagenkäufer einen Ölaustausch an der Tankanlage vornehmen läßt oder den Abgas in einer unabhängigen Fachwerkstatt verschweißen läßt, lehnt seine Marke in der Regel die Garantie ab, wenn die Türdrücker nach etwa 29 Monate fehlerhaft sind oder wenn es zu Problemen mit dem Anlassermotor kommt.
Dabei hat die Funktion eines Starters nichts mit dem Ölaustausch zu tun. In Beantwortung eines Antrags des unabhängigen Ersatzteilhandels kam die Historikerkommission zu dem Schluss, dass ein Garantiefall nur dann eintritt, wenn eine unabhängige Instandsetzerfirma mangelhafte Arbeit geleistet hat. Selbstverständlich ist in diesem Falle die Haftung der Werkstätte gegeben. Doch: Eine allgemeine Regelung, alle Arbeit nur vom Markenkunden ausführen zu lassen, resultiert daraus nicht.
Dies würde die Wahlfreiheit des Auftraggebers und der freien Werkstatt im Wettbewerbsumfeld einschränken. Das Gleiche trifft auf die Nutzung von nicht vom Fahrzeughersteller gelieferten Teilen während der Gewährleistungszeit zu. Dies ist ebenfalls erlaubt und darf keinen Einfluß auf die Gewährleistung haben. Eine solche Regelung würde den Werkstättenbetreiber über den Produzenten hinweg ausknebeln.