Die Hauptuntersuchung hat schon so mancher Beziehung zwischen Auto und Fahrzeughalter ein jähes …
Fristen Hauptuntersuchung
HauptuntersuchungszeiträumeBeispielsweise muss ein neues Auto erst nach 36 Monaten und dann im Abstand von 24 monatigen Abständen überprüft werden. Nach Ablauf der Prüffrist für Ihr Auto ist im Fahrzeugschein angegeben und kann auch auf dem Aufkleber auf dem rückwärtigen Kennzeichen Ihres Fahrzeugs nachgelesen werden. Auf diese Weise werden Sie frühzeitig per E-Mail oder telefonisch an die bevorstehende Handling Unit informiert.
Wenn Sie die Hauptuntersuchungszeit verpassen, kann es sein, dass Sie im Fall einer Inspektion zur Zahlung aufgefordert werden. Abhängig davon, wie lange Sie die Deadline überschritten haben, ist eine Verwarnung oder Strafe von bis zu 60 sowie ein Eintrag im Fahrtauglichkeitsregister ("Flensburger Verkehrssünderkartei") erforderlich.
Zeitvorgaben für die Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsuntersuchung (SP), Brief der LSTE vom 30.03.2009
Bei Feuerwehrfahrzeugen werden die gebührenpflichtigen Prüffristen für HU und SP nahezu verdoppelt. Zu diesem Zweck wurde die Verordnung vom 03.03.2006 (BGBl. I S. 470 Abs. 1 und Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe 1 des Bundesgesetzblattes) für Feuerwehrfahrzeuge und Katastrophenschutzfahrzeuge geändert. Eine Hauptuntersuchung für alle in den Abschnitten 2.1.5 bis 2.1.5.4.2 des Anhangs VIII zu 29 StVZO aufgeführten Feuerwehren und Katastrophenschutzbeauftragten ist nicht mehr erforderlich (dies gilt für nahezu alle Feuerwehren und Katastrophenschutzbeauftragten).
Nach den von der MIR für diese Kraftfahrzeuge erlassenen Sondervorschriften müssen diese Kraftfahrzeuge speziellen Wartungs- und Instandhaltungskriterien unterworfen werden, die über die übliche Instandhaltung hinaus gehen. Der Nachweis der technischen Unbedenklichkeit des Fahrzeugs muss durch ein kontrollierbares Kontrollsystem, regelmässig alle zwei Jahre, durch die "Landesschule und Technischen Einrichtungen für Brand- und Katastrophenschutz" (LSTE), Standort Borkheide 14822, erbracht werden.
Das Rundschreiben der MIR vom 21.09.1999 kann bei der Prüfstelle für Werkstatt, Prüfingenieure und Genehmigungsbehörden unter der Telefonnummer 033845 479-34 oder bei den Besatzungen der Prüffahrzeuge angefordert werden. Durch die entsprechenden Rechtsvorschriften in der StVZO und der MIR können die Betreiber dieser genannten Fahrzeugtechnologie sowohl organisatorische als auch finanzielle Einsparungen erzielen.