Kfz Reparatur Handwerkerleistung

Fahrzeugreparatur Handwerkerservice

Die Reparatur von Waschmaschine, Trockner und Geschirrspüler kann die Arbeit eines Handwerkers sein. Die Reparatur eines Autos in der Werkstatt wird jedoch nicht bevorzugt. Die Steuergutschrift für die Autoreparatur: Argument aus dem Kfz-Steuergesetz.

Aufwand für haushaltsbezogene oder handwerkliche Leistungen nach 35a UStG

In den letzten Jahren hat die steuerliche Ermäßigung für Gewerbetreibende, haushaltsbezogene Leistungen und haushaltsbezogene Arbeitsverhältnisse gemäß 35a StG an Gewicht gewonnen. Handwerkerdienstleistungen, haushaltsbezogene Dienste und haushaltsbezogene Beschäftigung müssen im häuslichen Bereich des Steuerzahlers, in einem anderen Haus in der EU oder im EWR wahrgenommen oder angeboten werden.

Zuwendungen außerhalb des Haushaltes werden nicht bevorzugt. Auch Accessoires -Zimmer oder Aussenanlagen sind Teil des Haushaltes des Steuerzahlers. Die Steuerminderung nach 35a StG ist möglich, wenn der Hausrat im Heim geschlossen ist. Geschlossener Hausrat mit Bad, Kueche, Wohn- und Schlafbereich). Sie müssen einzeln nutzbar sein und den Steuerzahler in die Lage versetzen, sein eigenes Geschäft zu betreiben.

Aber welche Leistungen werden bevorzugt? Reinigungs- und Reparaturarbeiten an kommunalen Einrichtungen sind nicht zulässig. Nach § 35a Abs. 3 StG wird die Abgabe reduziert, wenn handwerkliche Leistungen für Sanierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in Anspruch genommen werden. Handwerkerdienstleistungen sind alle Handwerksarbeiten, die im Privathaushalt eines Steuerzahlers oder im Privathaushalt eines Steuerzahlers in der EU oder im EWR durchgeführt werden.

Handwerksleistungen im Zuge eines Neubauprojekts werden nicht gefördert. Auch die Reparatur von Automobilen ist keine Selbstbeteiligung. Eine Eintragung des Handwerkers in das Handwerksregister ist nicht erforderlich. Gartenarbeit (Bäume abholzen, Hecken mähen, etc.) sind ebenfalls handwerkliche Dienstleistungen. Handwerkerdienstleistungen reduzieren die Steuern um 20% der Kosten und maximal 1.200 EUR.

Die folgenden Serviceleistungen sind als Handwerkerleistung abzugsfähig: Die haushaltsbezogenen Dienste beziehen sich nicht auf manuelle Aktivitäten. Es handelt sich eher um Dienste, die in der Regel von einem Haushaltsmitglied erbracht werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein unabhängiger Leistungserbringer in Anspruch nimmt und die gemäß § 35a Abs. 2 EStG vergütet werden.

Dazu zählen auch die vom Eigentümer oder einer Wohnungsgesellschaft abgeschlossenen und dem Steuerzahler zugeordneten kleineren Arbeitsverhältnisse. Persönliche Leistungen wie Friseur- oder Kosmetikdienstleistungen sind nicht selbstbehaltsfähig. Ein Personal Trainer oder Fitness Trainer wird ebenfalls nicht bevorzugt. In den subventionierten Haushaltsdienstleistungen nicht enthalten sind Ausgaben für die Straßen- und Bürgersteigreinigung, soweit diese auf öffentlichen Flächen erfolgt.

Andere nicht privilegierte haushaltsbezogene Dienste umfassen: Eine der Begünstigtenleistungen ist die Aktivität einer Kinderbetreuerin, sofern sie im Haus des Steuerzahlers geleistet wird. Nur wenn es sich um eine Nebenaktivität handele, werde die Betreuung von Kinder, älteren oder erkrankten Menschen beim Einkaufen, beim Arztbesuch oder bei Besorgungen bevorzugt.

Die haushaltsnahen Leistungen reduzieren die Steuer um 20 Prozent ( 35a Abs. 2 EStG) oder höchstens EUR 4000. Die folgenden Ausgaben können als haushaltsbezogene Leistungen klassifiziert werden: Auch die Unterstützung eines Haustiers kann nach dem Gutachten der GF Düsseldorf vom 04.02.2015 (Az.: 15 K 1779/14) haushaltsnah sein.

Bedauerlicherweise ist der Ausdruck "haushaltsnahe Beschäftigung" vom Gesetz nicht exakt umrissen. Es handelt sich jedoch um ein haushaltsnahes Arbeitsverhältnis. Aktivitäten im Zusammenhang mit einer häuslichen Beschäftigung sind z.B. das Reinigen des Wohnhauses und/oder der Behausung, die Vorbereitung von Speisen im Haus (nicht von Speisen auf Rollen o.ä.), die Gartenbetreuung, die Versorgung und Unterstützung von Kinder im Haus, sowie die Versorgung und Unterstützung alter Menschen im haushalten.

Nicht inbegriffen sind Lehr-, Sprach- und andere Freizeitaktivitäten. Eine Steuerminderung nach 35a Abs. 1 Satz 1 StG kann der Steuerzahler jedoch nur geltend machen, wenn es sich um eine Nebenbeschäftigung im Sinn des 8a SGB IV handelt.

Ausgeschlossen sind auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner oder zwischen unehelichen Lebensgefährten sowie zwischen Erziehungsberechtigten und Kinder im selben Haus. Wenn Sie nicht im selben Haus mit nahen Verwandten wohnen, und wenn Sie sich gegenseitig unterstützen wollen und wissen, dass Sie davon profitieren, sollten Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld ausführlich informieren.

Der Steuernachlass gemäß 35a Abs. 1 StG für budgetäre Beschäftigungshältnisse beträgt 20% der Kosten, höchstens 510EUR. Detaillierte Hintergründe und eine Liste möglicher Haushalts- und Handwerkerdienstleistungen enthält auch das BMF-Brief vom 16. Januar 2010.

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