Die Preise für Autoteile steigen seit Jahren weit oberhalb der Inflationsrate. Der Gesamtverband …
Hebebühne Privat
Private HebebühneEs gibt einen Aufzug in der Tiefgarage. Das gesamte Parkhaus ist im Fluss. Darf das Amt eine Umnutzung verlangen? Der XY hat bereits eine entsprechende Mail erhalten. Schreiben der Baubehörde: Wie von unseren zuständigen Stellen bei der Inspektion auf xxxxxxxxx festgelegt, ist die Tiefgarage auf dem Gelände mit einer Kfz-Werkstatt, einer Hebebühne und anderen Geräten ausgerüstet.
Dieses Gerät geht weit über den üblichen Bestand einer persönlichen Hobby- Werkstätte hinaus und zeigt deutlich eine kommerzielle Verwendung dieser Werkstätte an. Aufgrund der fehlenden Baubewilligung ist diese Änderung der Nutzungsart formal baurechtswidrig und kann im Hinblick auf die störenden Einflüsse auf die umgebenden Wohnimmobilien nicht mehr bewilligt werden. Zusätzlich wurde die entsprechende Doppelstellgarage in der bewilligten Gebäudeschablone für den Bau einer Snackbar im Erdgeschoß des vorhandenen Garagenhauses auf dem angrenzenden Grundstück und den Bau einer Dachgeschosswohnung auf beiden Parzellen als Beweis für erforderliche Parkplätze ausgewiesen.
Aufgrund des rechtswidrigen Umbaus dieser doppelten Tiefgarage in eine Werkstätte werden diese beiden notwendigen Parkplätze nicht mehr benötigt, so dass die Benützung des obigen Restaurants oder der obigen Ferienwohnung nun auch baupraktisch verboten ist. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass wir aus Gleichberechtigungsgründen verpflichtet sind, die Evakuierung der rechtswidrigen Werkstätte gegen Entgelt zu veranlassen und die weitere Benützung der Tiefgarage für diese Zwecke nach der Evakuierung zu unterlassen.
Mensch XXYdarf jedoch wahrscheinlich so viel Ausrüstung, wie er erwerben möchte oder nicht? Dieses Gerät wurde der Personen XY von Opa zur Verfügung gestellt. Laut Schreiben gibt es die ganze Zeit eine Tiefgarage. Die Nutzung wird geändert. Doch Mensch XY will überhaupt keine Umnutzung, er ist nur in seiner Freizeit in der Tiefgarage, um sein Hobbyobjekt zu warten!
Da sie es "störende Wirkung auf die umgebenden Wohngebiete" genannt werden, leite ich hier keine Werkstätte, in der jede Stunde ein Auto ein- und ausfährt. Der Hubtisch ist wahrscheinlich der geräuschärmste, da jeder Verdichter von den Nachbarländern lautstärker ist als das! Muß Person XY wirklich damit gerechnet werden, daß die Hebebühne gegen Entgelt freigegeben wird?